Auszubildende, die dieses Jahr eine Ausbildung beginnen, brauchen keine Lohnsteuerkarte für 2011. Für sie gilt eine von mehreren Ausnahmeregelungen.
Auszubildende brauchen keine Lohnsteuerkarte
Beginnt ein Auszubildender in diesem Jahr eine Ausbildung, kann die Steuerklasse I ohne Ersatzbescheinigung unterstellt werden, wenn folgende Informationen vorliegen: Identifikationsnummer, Geburtsdatum, Religionszugehörigkeit und eine schriftliche Bestätigung, dass es sich um das erste Arbeitsverhältnis handelt. Der Arbeitgeber hat diese Bestätigung bis zum Ablauf des Jahres 2011 zum Lohnkonto aufzubewahren.
Weitere Ausnahmeregelungen betreffen auch Arbeitnehmer. Eingetragene Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 zum Beispiel bleiben für 2011 gültig. Ändert sich etwas daran, kann man beim Finanzamt beantragen, die Freibeträge anpassen zu lassen.
Wiedereinsteiger in den Job müssen auf jeden Fall die Lohnsteuerkarte oder eine Ersatzbescheinigung vorlegen. Eine solche stellt das jeweilige Finanzamt aus.
Bereits seit diesem Jahr ist auch das Finanzamt und nicht mehr die Gemeinde für Änderungen zuständig, zum Beispiel für Steuerklasse, Freibeträge oder Anzahl der Kinder. Für Meldedaten, wie etwa Familienstand oder die Geburt eines Kindes, bleiben weiterhin die Gemeinden zuständig. rh