Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb Unternehmer benachteiligt

Darf ein Arbeitnehmer seinen Firmenwagen privat und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verwenden, muss hierfür ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit erlaubt die Finanzverwaltung eine tagegenaue Berechnung. Doch dieses Privileg gilt nicht für Unternehmer.

Unternehmer benachteiligt

Die tagegenaue Abrechnung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils würde immer dann Sinn machen, wenn ein Unternehmer weniger als 15 Mal im Monat mit seinem Betriebs-Pkw zur Arbeit gefahren ist. Doch das BMF-Schreiben vom 1.4.2011 (Az. IV C 5 – S 2334/08/10010) zu dieser Thematik bezieht sich nur auf Arbeitnehmer. Eine Nachfrage des Bundes der Steuerzahler beim Bundesfinanzministerium bestätigte, dass die Finanzverwaltung bei Unternehmern keine tagesgenaue Ermittlung des geldwerten Vorteils zulässt.

Beispiel: Unternehmer Hubers Handwerksbetrieb läuft auch ohne seine Anwesenheit prima. Er fährt nur an 10 Tagen im Monat ins Büro und sieht nach dem Rechten. Bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils für diese Fahrten kommen verschiedene Berechnungen in Betracht (siehe Tabelle).

Tipp: Berechnet ein Unternehmer den zu versteuernden Vorteil nach den tatsächlichen Fahrten, sollte er in seiner Steuererklärung darauf hinweisen. Ändert das Finanzamt die Berechnung, helfen nur ein Einspruch und ein Klageverfahren bzw. ein bis dahin eröffneter Musterprozess.

dhz