Steuer Die besten Last-Minute-Tricks

Steuerstrategien zum Jahresende (Teil 1): Wie Unternehmer jetzt noch die Weichen auf "Steuern sparen" stellen. Von Bernhard Köstler, DHZ-Steuerexperte

Die besten Last-Minute-Tricks

Beim Thema Steuern steigt so manchem die Zornesröte ins Gesicht. Besonders dann, wenn vom Weihnachtsgeld wieder einmal ein Großteil an den Fiskus fließt. Doch Ärger hin oder her, kurz vor Jahresende sollten Sie dem Thema Steuer etwas Positives abgewinnen.

Denn mit nur wenigen Handgriffen und Entscheidungen finanzieren Sie aus gesparten Steuern geplante Investitionen. In Teil 1 unserer Strategien erhalten Sie die besten Tipps für Sie als Privatperson und für Ihre Mitarbeiter.

Stichtag unbedingt einhalten

  • 30. November: Freibetrag auf Lohnsteuerkarte

Arbeitnehmer können sich für 2010 noch bis 30. November 2010 einen Freibetrag auf ihrer Lohnsteuerkarte 2010 eintragen lassen. Eingetragen werden Werbungskosten, Sonderausgaben, Verluste, Kinder oder Behindertenpauschbeträge. Vorteil: Vom Dezembergehalt behält der Chef deutlich geringere Steuern ein.

  • 31. Dezember: Einzug ins Eigenheim

Haben Sie noch vor dem 1. Januar 2006 einen Bauantrag für Ihr Eigenheim gestellt, steht Ihnen bei Bezugsfertigkeit tatsächlich noch für acht Jahre die längst abgeschaffte Eigenheimzulage zu. Doch aufgepasst! Wird das Eigenheim noch 2010 bezugsfertig, müssen Sie bis 31. Dezember 2010 einziehen. Ziehen Sie erst 2011 ein, verlieren Sie die Zulagen für das erste Förderjahr.

  • 31. Dezember: Riester-Zulagen 2008 sichern

Haben Sie Ihrer Versicherung keinen Dauerauftrag zur Beantragung Ihrer Riester-Zulagen erteilt, müssen Sie diese selbst beantragen. Die Zulagen für 2008 gehen Ihnen durch die Lappen, wenn Sie diese nicht bis spätestens 31.Dezember 2010 beantragen.

  • 31. Dezember: Freiwillige Steuererklärung 2006

Sind Sie nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, macht es häufig dennoch Sinn, eine Erklärung beim Finanzamt einzureichen. Um sich eine Steuererstattung für das Steuerjahr 2006 zu sichern, muss die Erklärung bis spätestens 31. Dezember 2010 im Briefkasten des Finanzamts landen.

Für Arbeitnehmer gilt

  • Einkaufstour:

Besonders effektiv sparen Sie Steuern, wenn Sie noch berufliche Arbeitsmittel im Wert von bis zu 410 Euro kaufen (PC, Regal, Aktentasche). Diese Kosten wirken sich in voller Höhe 2010 als Werbungskosten aus.

  • Vorab:

Besuchen Sie 2011 auf eigene Kosten einen teuren beruflichen Lehrgang und bezahlen die Lehrgangsgebühren ganz oder teilweise noch 2010, sind das Werbungskosten des Jahres 2010.

  • Kostenlos:

Möchte Ihr Chef kein Weihnachtsgeld bezahlen, bitten Sie ihn wenigstens um Gewährung eines Belegschaftsrabattes von 1.080 Euro. Ihr Chef darf Ihnen Waren oder Dienstleistungen seiner Firma schenken, ohne dass hierfür Steuern und Sozialabgaben anfallen.

  • Vorsorge:

Erhalten Sie Weihnachtsgeld, macht es Sinn, einen Teil davon zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umzuwandeln. Die 2010 geleisteten Beitragszahlungen sind meist in voller Höhe steuer- und abgabenfrei. Sprechen Sie Ihren Chef darauf an.

Für Familien gilt

  • Volljährig:

Erzielte ein volljähriges Kind, das studiert oder sich in Ausbildung befindet, 2010 eigene Einkünfte und Bezüge, ist Alarm angesagt. Denn liegen die Einkünfte und Bezüge über 8.004 Euro, fordert die Familienkasse das bereits an die Eltern ausbezahlte Kindergeld zurück. Ausweg: Ihr Kind muss gezielt Werbungskosten produzieren.

  • Hochzeit:

Geben sich Paare standesamtlich bis zum 31. Dezember 2010 das Ja-Wort, steht Ihnen für das ganze Jahr steuerlich der günstige Ehegattentarif zu. Gewinner sind jedoch nur Ehepaare, bei denen ein Partner rund 60 Prozent zum gemeinsamen Einkommen beisteuert.

  • Versöhnung:

Lebten Ehegatten zu Beginn 2010 bereits getrennt bzw. in Scheidung, ist der Ehegattentarif für 2010 verloren. Wird jedoch im November oder Dezember ein Versöhnungsversuch von einem Monat mit gemeinsamem Zusammenleben gestartet, kommt der Ehegattentarif wieder in Frage. Das gilt selbst dann, wenn der Versöhnungsversuch letztlich scheitern sollte.

Für Privatausgaben gilt

  • Anrechnung:

Müssen Sie für die Dach-, Fassaden- oder Heizungsrenovierung für Ihr Eigenheim Anfang 2011 rein für die Arbeitsleistung 9.000 Euro bezahlen, erhalten Sie dafür auf Antrag vom Finanzamt 1.200 Euro zurück (20 Prozent der Arbeitsleistung, höchstens 1.200 Euro pro Jahr). Besser noch: 2010 zahlen Sie 3.000 Euro an und zahlen den Restbetrag von 6.000 Euro im Jahr 2011. Folge: Dadurch winkt in 2010 bereits eine Anrechnung von 600 Euro und in 2011 von 1.200 Euro. Macht unterm Strich ein Plus von 600 Euro.

  • Unterstützung:

Erhalten Sie für Ihr Kind kein Kindergeld mehr und müssen es finanziell unterstützen oder müssen Sie ihren Eltern wegen Ihrer nur geringen Rente finanziell unter die Arme greifen? Wenn ja, dürfen Sie für jeden Unterhaltsberechtigten 8.004 Euro dieser Unterstützungsleistungen als außergewöhnliche Belastung abziehen. Zeichnen Sie deshalb in den letzten Monaten des Jahres auf, welche Zahlungen Sie geleistet haben. Aufgepasst: Bei eigenen Einkünften und Bezügen der Unterstützten von mehr als 624 Euro, mindert sich der abziehbare Höchstbetrag von 8.004 Euro um den übersteigenden Betrag.

Für Kapitalanleger gilt

  • Verlustbescheinigung:

Haben Sie 2010 Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Aktien bei verschiedenen Banken erzielt oder Sie Gewinne und Ihr Ehepartner Verluste, müssen Sie zur steuersparenden Saldierung eine Anlage KAP beim Finanzamt einreichen. Damit es mit der Verlustverrechnung jedoch klappt, müssen Sie sich den Verlust bis zum 15. Dezember 2010 von Ihrer Bank bescheinigen lassen.

Teil 2 der Strategien zum Jahresende lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Deutschen Handwerks Zeitung : Dann geht es um betriebliche Strategien