Mindestlohn für Dachdecker ab 19. März 2010 neu festgelegt

Weitere Anhebung gelten ab dem 1. 1.2011

Mindestlohn für Dachdecker ab 19. März 2010 neu festgelegt

Am 18. März 2010 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesanzeiger Nr.43 die fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Dachdeckerhandwerk verkündet.

Damit gelten die im Mindestlohntarifvertrag vom 28. September 2009 vereinbarten Mindestlöhne ab dem Folgetag, also ab dem 19. März, befristet bis zum 31. Dezember 2011 zwingend.

Die Verordnung findet Anwendung auf alle Betriebe und selbstständigen Betriebsteile des Dachdeckerhandwerks.

Der Mindestlohn beträgt 10,60 Euro je Arbeitsstunde bis zum 31. Dezember 2010 und steigt ab dem 1. Januar 2011 auf 10,80 Euro. Er ist für das gesamte Bundesgebiet maßgebend und gilt für alle gewerblichen Arbeitnehmer. Nicht erfasst werden von der Regelung jugendliche Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie das Reinigungspersonal der Betriebe.

Die Rechtsverordnung wird in Kürze im Internet unter www.gesetze-im-internet.de zu finden sein.

Daneben ist unter www.bmas-bund.de eine Gesamtliste aller Mindestlöhne im Sinne des Arbeitnehmerentsendegesetzes zu finden.rei