Frühstücken mit dem Fiskus

Übernachtungskosten 2010: Mehrwertsteuersenkung in der Hotellerie beschert anderen Branchen Probleme bei der Lohnabrechnung

Von Bernhard Köstler

Frühstücken mit dem Fiskus

Seit 1. Januar 2010 müssen Betreiber von Hotels, Pensionen oder Campingplätzen für Übernachtungsleistungen anstatt 19 Prozent nur noch 7 Prozent Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Vielen Handwerkern ist nicht bewusst, dass sie auf die umstrittenen Steuervergünstigungen in der Hotelleriebranche reagieren müssen. Denn die Neuregelung hat steuerliche Auswirkungen für die Betriebe. Möglicherweise ergeben sich Änderungen bei der Reisekostenabrechnung 2010.

Rechtslage bis 31.12.2009

Befand sich ein Mitarbeiter 2009 auf einer Montage mit Übernachtung und legte seinem Chef die Hotelrechnung ohne Ausweis des Frühstücks vor, musste dieser pauschal 4,80 Euro von der Rechnung abziehen und durfte den Differenzbetrag steuer- und abgabenfrei an den Mitarbeiter erstatten. Daneben erhielt der Arbeitnehmer die Verpflegungspauschale von 6,12 oder 24 Euro bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit von mindestens 8, 14 oder 24 Stunden steuer- und abgabenfrei erstattet.

Beispiel 1: Legte ein Mitarbeiter seinem Arbeitgeber eine Hotelrechnung ohne Ausweis des Frühstücks über 104,91 Euro zzgl. 19,94 Euro Umsatzsteuer vor (gesamter Rechnungsbetrag 124,85 Euro), musste der Arbeitgeber pauschal 4,80 Euro für das Frühstück abziehen. Den Restbetrag von 120,05 Euro und die Verpflegungspauschale von 24 Euro durfte er seinem Mitarbeiter steuer- und abgabenfrei erstatten, insgesamt also 144,05 Euro. Dem Arbeitgeber stand aus der übernommenen Hotelrechnung der Vorsteuerabzug zu.

Rechtslage ab 2010

Da Beherbergungsleistungen seit Anfang 2010 nur noch dem ermäßigten Steuersatz unterliegen, sehen Hotelrechnungen jetzt anders aus. Für die Übernachtung müssen (nur) 7 Prozent Umsatzsteuer ausgewiesen werden, für alle anderen Leistungen wie das Frühstück dagegen weiterhin 19 Prozent. Vorsicht: Sobald das Frühstück offen in der Hotelrechnung ausgewiesen ist, gilt die Vereinfachungsregelung mit den 4,80 Euro nicht mehr.

Beispiel 2: Die Hotelrechnung eines Mitarbeiters während einer Montage beträgt für die Übernachtung 100 Euro zzgl. 7 Euro Umsatzsteuer und für das Frühstück 15 Euro zzgl. 2,85 Euro (gesamter Rechnungsbetrag wie zuvor im 1. Beispiel 124,85 Euro). Steuer- und abgabenfrei dürfen lediglich die Übernachtungskosten von 107 Euro sowie die Verpflegungspauschale von 24 Euro erstattet werden unter dem Strich also 131 Euro. Dem Arbeitnehmer stünden demnach pro Tag 13,05 Euro weniger zur Verfügung als noch im Jahr 2009 (144,05 Euro abzgl. 131 Euro). Und: Wird das Frühstück nicht erstattet, steht dem Arbeitgeber dafür auch kein Vorsteuerabzug zu.

Weitere Alternativen

Der Arbeitgeber kann künftig im Rahmen der Reisekostenerstattung auch anders auf die geänderten Hotelrechnungen reagieren. Denkbar sind folgende Varianten:

- Arbeitslohn: Erstattet der Arbeitgeber mehr als die Übernachtungskosten oder den gesamten Rechnungsbetrag aus Beispiel 2, liegt für die Erstattung, die über den Betrag von 107 Euro hinausgeht, steuer- und abgabepflichtiger Arbeitslohn vor.

- Pauschalsteuer: Erstattet der Arbeitgeber mehr als die Übernachtungskosten oder den vollen Rechnungsbetrag aus Beispiel 2, kann er für die Erstattung, die über den Betrag von 107 Euro hinausgeht, die Steuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen.

- Buchung: Bucht der Arbeitgeber das Hotel, vereinbart schriftlich Übernachtung und Frühstück und begleicht anschließend die ganze Rechnung, muss er bei der Lohnabrechnung für das Frühstück keinen geldwerten Vorteil versteuern, wenn der Arbeitnehmer für das Frühstück 1,57 Euro bezahlt.

Zweifelhaftes „Business Package“

Die Schlechterstellung des Arbeitnehmers könnte vermieden werden, wenn das Hotel neben den Unterkunftskosten von 107 Euro ein so genanntes Business Package (WLAN, Frühstück, Faxservice) in Höhe von 17,85 Euro abrechnen würde. In diesem Fall würde die steuerfreie Erstattung wie bisher (siehe Beispiel 1) 144,05 Euro betragen (Unterkunft 107 Euro, Business Package 17,85 Euro abzgl. 4,80 Euro für Frühstück). Ob die Finanzverwaltung die Lösung mit dem „Business Package“ in der Praxis akzeptieren wird, ist jedoch fraglich.