Urteil Verfassungsgericht stärkt Bauhandwerk

Der Generalunternehmer am Bau streicht das Geld ein und lässt seine Subunternehmer warten. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) nimmt die Subunternehmer in einem aktuellen Urteil in Schutz. Von Harald Klein

Verfassungsgericht stärkt Bauhandwerk

Subunternehmer können laut dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts darauf bestehen, dass der Generalunternehmer ihren Anteil am Geldeingang zügig an sie weiterreicht. Das Bauforderungssicherungsgesetz, in dem dies geregelt ist, haben die Karlsruher Richter ausdrücklich abgesegnet (Az.: 1 BvR 3222/09).

"Vor allem Handwerker und mittelständische Bauunternehmen in den neuen Bundesländern", leiden laut dem BVG seit längerer Zeit unter erheblichen Forderungsausfällen mit teils existenzbedrohenden Liquiditätsproblemen. Ausgerechnet von dort kamen die Verfassungsbeschwerden von zwei Baufirmen, die sich wegen der Pflicht zur zügigen Geldweitergabe an Subunternehmer in ihrer Berufsfreiheit verletzt sahen.

Zu Unrecht so das BVG: Die "Baugeldverwendungspflicht“ im Gesetz erfasse alle Gelder, die ein Unternehmer in der Kette nach dem Bauherrn erhält. Lediglich den Teil für die eigene Leistung darf der Generalunternehmer für sich abzweigen. Auch die Sanktion einer Geld- oder bis zu fünfjährigen Haftstrafe für Verstöße dagegen beanstandete das Gericht nicht.

Das gesamte Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bauforderungssicherungsgesetz lesen Sie unter bundesverfassungsgerich.de.