Elektronische Rechnungen
Vorerst kein Vorsteuerabzug ohne
digitale Signatur
Eigentlich sollte es für elektronische Eingangsrechnung eine erhebliche Erleichterung geben. Für abgerechnete Leistungen ab dem 1. Juli 2011 sollte es aus elektronischen Eingangsrechnungen auch ohne qualifizierte digitale Signatur einen Vorsteuerabzug geben. Doch da der Bundesrat diese Regelung im Steuervereinfachungsgesetz vorerst gestoppt hat, gilt nach wie vor, dass elektronische Rechnungen mit einer digitalen Signatur versehen sein müssen.
Ist das nicht der Fall, kippt der Vorsteuerabzug.