Langsam spricht es sich herum: Wer bisher als Selbstständiger freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, verliert nach der jüngsten Gesundheitsreform ab Januar 2009 seinen bisherigen Anspruch auf Krankentagegeld.
Karin Birk
"Künftig wird das Krankentagegeld nur über Wahltarife extra versichert", sagt Ann Hörath, Pressesprecherin beim Bundesverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) in Berlin. Wie diese Wahltarife im Einzelnen aussehen, ist bisher noch nicht bekannt. Viele gesetzliche Krankenkassen basteln noch an ihren Angeboten. Sicher ist bisher nur eines: Jede Kasse muss solche Wahltarife anbieten.
Bisher hat nur ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen Krankentagegeld angeboten. Je nach Satzung der jeweiligen Kasse gewährleistete diese den Selbstständigen üblicherweise nach dem 14. oder dem 43. Krankheitstag Krankengeld. Dabei erhielt der Versicherte rund 70 Prozent seines Nettogehaltes bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wurde die Alternative 43 Tage gewählt, konnte der Versicherte diese Leistung zum normalen Beitragssatz erhalten.
Angebote unter die Lupe nehmen
Auch die Innungskrankenkassen, bei denen viele selbstständige Handwerker freiwillig versichert sind, werden in den kommenden Wochen ihre Wahltarife vorlegen. "Wie viel die Versicherten künftig zu bezahlen haben, ist noch nicht genau zu sagen", sagt der Sprecher des IKK Bundesverbandes , Joachim Odenbach. Klar sei aber, dass vor allem die bisher eher günstigen Kassen, zu denen auch die Innungskrankenkassen zählen, durch den künftig einheitlich festgelegten Beitragssatz, der für die Versichten aller Voraussicht nach zwischen 15,5 und 15,8 Prozent liegen wird, mehr bezahlen werden.
Ganz gleich, wo jemand bisher versichert ist, Experten, wie Stefan Edgeton vom Bundesverband der Verbraucherzentralen, raten den Betroffenen, die Angebote verschiedener gesetzlicher, aber auch privater Krankenversicherungen unter die Lupe zu nehmen. "Was sich für wen am meisten rechnet, ist bisher noch schwer zu sagen", berichtet er. Dies gelte umso mehr, da bisher nur wenige Wahltarife auf dem Markt seien. Schon jetzt sei aber klar, dass sich der Betroffene mit der Wahl drei Jahre an die jeweilige gesetzliche Krankenkasse binde. Wer dies nicht möchte, sollte sich auch die Angebote für private Zusatzversicherungen anschauen. "Besonders für Jüngere und Gesunde könnte dies eine Alternative sein", sagt Edgeton. Der Grund: Die Prämien werden nach Eintrittsalter und Gesundheitszustand berechnet. Genau dies gilt für die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Sie sind verpflichtet, jedem einen Wahltarif anzubieten und keinen Gesundheitscheck durchzuführen.