Interview mit Bernd Breuer, Experte für Stadtentwicklung "Es gibt Spielraum durch bauliche Nachverdichtung"

Bernd Breuer Experte für Stadtentwicklung beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hält in urbanen Gebieten pauschale Mindestquoten für Gewerbe nicht für sinnvoll.

Ulrich Steudel

Bernd Breuer, Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. - © privat

Herr Breuer, durch die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Großstädten und Ballungsräumen wächst im Handwerk die Angst vor Verdrängung aus innerstädtischen Lagen. Sehen Sie diese Gefahr auch oder können Sie die Betriebs­inhaber beruhigen?

Vorweg: Eine verträgliche Koexistenz von Handwerk und Wohnen ist un­verzichtbar für funktionsfähige und lebenswerte Städte. Sie birgt Vorteile für beide Seiten. Allerdings entstehen immer wieder Verdrängungsgefahren, je nach Wirtschaftslage mal stärker für das Gewerbe, mal mehr zulasten des Wohnens. Tatsächlich finden Erhalt und Erneuerung von Gewerbestandorten angesichts drängender Wohnraumengpässe gegenwärtig nicht immer die nötige kommunal­politische Verankerung. Zugleich gibt es selbst in Großstädten weiterhin Entfaltungsspielräume durch bauliche Nachverdichtung ungenutzter oder niedrig bebauter Flächen. Das gilt für viele Stadtquartiere, insbesondere aber für bestehende Gewerbegebiete. Warum nicht mit dem Handwerksbetrieb in die zweite Reihe eines Gewerbehofes oder in die obere Etage einer Stockwerksfabrik ziehen?

Wo sehen Sie das größte Konfliktpotenzial zwischen Anwohnern und produzierendem Gewerbe?

Neben den grundlegenden Störfallgefahren und Schadstoffbelastungen zunehmend bei den Lärm­emissionen. Allerdings versprechen technische Neuerungen für die Zukunft reduzierte Emissionen aus dem produzierenden Gewerbe. Daraus kann wiederum eine bessere Verträglichkeit und eine größere Nähe zwischen urbaner Produktion und dem Wohnen resultieren.

Könnte das „Urbane Gebiet“, das mit der Baurechtsnovelle 2017 im Planungsrecht eingeführt wurde, helfen, die zunehmende Konkurrenz um Flächen zu entschärfen?

Mittelbar wohl, denn im „Urbanen Gebiet“ sind gegenüber vielen anderen Baugebietstypen höhere Bebauungsdichten und Lärmemissionen zulässig. Letztere mögen auch manche Sorge wegen heranrückender Wohnbebauung relativieren. Mit dem jüngsten Baugebietstyp ermöglicht die Baunutzungsverordnung mehr Funktionsnähe und höhere Flächenausnutzung, was Flächenkonkurrenzen mildern kann. Allerdings ist mit solcher Baugebietsausweisung allein noch nicht alles für einen Bauflächengewinn in der Praxis und für die Stadtverträglichkeit ausgemacht.

Was halten Sie von einer Mindestquote für Gewerbe in den „Urbanen Gebieten“?

Von pauschalen Mindestquoten rate ich ab. Die Funktions- und Nutzungsverteilung ist immer situations­konkret festzulegen – je nach städtebaulicher Konstellation und Ziel. Zudem ist es den Kommunen durchaus möglich, im einzelnen Bebauungsplan für ein „Urbanes Gebiet“ gewerbliche Nutzungsanteile an der Geschossfläche zu bestimmen. Dessen ungeachtet sollte das Interesse von Handwerksbetrieben an existenzsichernden Standorten selbstverständlich in der kommunalen Bauleitplanung berücksichtigt werden. Viel gewonnen wäre bereits mit einem stadtentwicklungspolitischen Bekenntnis pro Handwerk und Produktion in der Stadt sowie mit der planungsrechtlichen Sicherung be­stehender Gewerbegebiete.

Wagen wir noch einen Blick in die Zukunft. Wie wird eine deutsche Innenstadt im Jahr 2030 aussehen und funktionieren?

Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Innenstädte weniger handelsgeprägt sein und funktionsvielfältiger als heute, etwa durch Angebote für Unterhaltung, Kultur, Bildung, Dienstleistung am Menschen etcetera. Günstigenfalls werden zentrale Stadträume auch belebter sein, durch attraktive Aufenthalts- und Bewegungsmöglichkeiten auf Wegen, Plätzen und Grünflächen. Größere Funktionsvielfalt bedeutet aber insbesondere auch mehr Produktion und handwerkliche Verarbeitung sowie zugleich eine gestärkte Wohnfunktion in innenstädtischen Bereichen. In der Folge hätten Innenstädte dann auch größere Bau- und Publikumsvielfalt zu bieten.

Mehr Informationen gibt es beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).