Kommentar Entscheidung muss fallen

Beim Thema Energiewende herrscht Chaos. Die Kosten laufen aus dem Ruder und bei der energetischen Gebäudesanierung gibt es noch immer keine Einigung. Am 12. Dezember haben Bund und Länder aber noch eine letzte Chance, die steuerliche Förderung zu beschließen.

Lothar Semper

Dr. Lothar Semper, stellvertretender Chefredakteur der Deutschen Handwerks Zeitung. - © Kasia Sander
Dr. Lothar Semper

Am 12. Dezember ist für den Vermittlungsausschuss wohl die letzte Gelegenheit, beim Thema "steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung" Flagge zu zeigen. Bisher wurde stets nur vertagt und damit ein Trauerspiel politischer Untätigkeit abgegeben, weil ein hochaktuelles Sachthema völlig unnötigerweise bereits in den Bundestagswahlkampf 2013 hineingezogen wurde.

Worum geht es: Bereits im Juni 2011 wurde der Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht. Sein Inhalt: Die Aufwendungen für entsprechende Maßnahmen können im Falle einer Einkunftserzielung über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben werden. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.

Multiplikatoreffekte möglich

Nun bedeuten Steuerabzugsmöglichkeiten natürlich zunächst für die Gebietskörperschaften Mindereinnahmen. Die Betonung liegt aber auf zunächst. Denn aus anderen Förderprogrammen ist bekannt, dass derartige steuerliche Maßnahmen erhebliche Multiplikatoreffekte auslösen.

Pro Euro Steuerermäßigung folgen bis zu zwölf Euro, die investiert werden. Damit finanzieren sich solche steuerlichen Fördermaßnahmen mehr als selber – alleine schon über zusätzliche Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Doch für Sachargumente war bei diesem Thema kaum Platz. Wenn Bundesumweltminister Altmaier anlässlich des Weltklimagipfels in Doha Deutschland als Klima-Vorbild bezeichnete, so gilt dies bestimmt nicht für den Bereich der energetischen Gebäudesanierung.

Eigentlich müsste jedem politisch Verantwortlichen bekannt sein, dass durch moderne Gebäudetechnik und fachgerechtes Sanieren teilweise bis zu 80 Prozent des Energiebedarfs eingespart werden können – mit entsprechenden positiven Auswirkungen auf den CO2-Ausstoß.

Neue Belastungen zeichnen sich ab

Doch beim Thema Energiewende herrscht mittlerweile eher Chaos als dass man noch planmäßiges Vorgehen erkennen könnte. Die Kosten drohen vollkommen aus dem Ruder zu laufen. Und diese Kosten haben vor allem der gewerbliche Mittelstand und die Verbraucher zu zahlen. Industrielle Großabnehmer werden großzügigst entlastet. Noch ist der Schock über die steigende EEG-Abgabe und Netzentgelte nicht einmal verdaut, zeichnen sich schon neue Belastungen ab.

So soll es für Vielverbraucher Vergütungen geben, die ihren Stromverbrauch in Zeiten knappen Angebots zurückfahren. Ferner können Betreiber von Offshore-Windparks Risiken auf die Stromverbraucher abwälzen. Mit sozialer Marktwirtschaft, zu deren konstitutiven Elementen auch das Unternehmerrisiko gehört, hat dies nur mehr wenig zu tun.