Die Finanzminister der Länder sollten sich an den Fakten orientieren. Ein Sockelbetrag, für den keine Handwerkerrechnungen abgesetzt werden können, ist kurzsichtig und kontraproduktiv. Er würde auch Maßnahmen der Energiewende in Frage stellen.
Lothar Semper

Im Jahr 2003 wurde der so genannte Handwerkerbonus eingeführt. Seitdem können Steuerzahler einen bestimmten Betrag, der bei Aufträgen an Handwerker auf die Arbeitsleistung entfällt, von der Steuer abziehen. Lag der Höchstabzugsbetrag zunächst bei 600 Euro, so wurde er 2009 im Zuge der Konjunkturpakete auf 1.200 Euro verdoppelt. Auch wenn immer wieder unterschwellig Kritik an dieser steuerlichen Fördermaßnahme geäußert wurde, so waren doch stets die Befürworter in der Überzahl.
Der ehemalige bayerische Finanzminister Fahrenschon bezeichnete den Handwerkerbonus als wichtiges Signal gegen die Schwarzarbeit. Der Schwarzarbeitsforscher Professor Schneider gab ihm dabei mit volkswirtschaftlichen Argumenten Recht. Das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen stellte vor knapp einem Jahr bei einer Gegenüberstellung der Kosten und Erträge des Instruments fest, dass die ausgelösten höheren Einnahmen bei Steuern und Sozialabgaben die Kosten um mindestens das Zweifache übersteigen.
Gegen die Mitnahmeeffekte
Damit sollte auch die Kritik des Bundesrechnungshofs widerlegt sein, der zuvor die Abschaffung der Steuerermäßigung empfohlen hatte. Seine Kritik zielte auf Mitnahmeeffekte und Defizite im Vollzug bei den Finanzämtern. Letzteres kann aber gewiss nicht dem Förderinstrument an sich angelastet werden. Der Bundesfinanzminister hat eine Evaluierung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young in Auftrag gegeben, mit den Ergebnissen wird noch vor der Sommerpause gerechnet. Allerdings werden sie das Manko haben, dass sie auf Basis der Einkommensteuerstatistik von 2008 beruhen – mithin die Erhöhung des Bonus aus dem Jahr 2009 nicht berücksichtigen.
Aktuell haben verschiedene Länderfinanzminister den Handwerkerbonus als Manövriermasse zur Gegenfinanzierung von Steuerentlastungen entdeckt. Sie wollen alle Handwerkerrechnungen unter 300 Euro aus der Begünstigung herausnehmen; das würde immerhin rund die Hälfte der bei Steuererklärungen geltend gemachten Fälle betreffen. Ein derartiger Sockelbetrag wäre in jeder Hinsicht kurzsichtig und kontraproduktiv.
Gewiss kann man über Korrekturen im Detail reden, wie Steuerermäßigungen für Leistungen, die der Steuerpflichtige nicht vermeiden kann. Aber gerade vor dem Hintergrund der Energiewende wäre es ein Treppenwitz, finanzielle Anreize für Maßnahmen wie energetische Gebäudesanierungen in Frage zu stellen. Hier wäre eher das Umgekehrte dringend nötig – nämlich eine Erhöhung des Handwerkerbonus.