Der Bundestag hat für den Gesetzesentwurf zur besseren Anerkennung beruflicher Abschlüsse gestimmt. Zuwanderern und Arbeitgebern sollen damit bundesweit einheitliche Bewertungen von Qualifikationen zur Verfügung stehen, die im Ausland erworben wurden.

Schavan kämpft für Gleichwertigkeit
Wer einen Berufsabschluss im Ausland erworben hat, konnte in der Vergangenheit nicht immer davon ausgehen, dass die damit zusammenhängenden Qualifikationen in Deutschland problemlos anerkannt werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse soll sich diese Situation ändern. Gleichzeitig soll damit dem zunehmenden Mangel an qualifizierten Fachkräften entgegengewirkt werden. "Wir stehen in einem weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe", erklärte Bundesbildungsministerin Annette Schavan als sie das Gesetz vorstellte. "Darum müssen wir das Potenzial all derer, die bei uns leben, optimal nutzen." Das Gesetz sei wichtig, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken.
"Es ist schade, dass wir so lange gebraucht haben. Das Gesetz ist überfällig", betonte Schavan nachdem der Bundestag am vergangenen Donnerstag zugestimmt hatte. Bereits im Mai hatte das Bundeskabinett das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" auf den Weg gebracht. Jetzt muss nur noch der Bundesrat zustimmen.
Die wichtigsten Inhalte des Gesetzes:
- Für alle rund 350 nicht reglementierten Berufe (Ausbildungsberufe im dualen System nach dem Berufsbildungsgesetz und im Handwerk) wird es dann einen Rechtsanspruch auf ein Bewertungsverfahren geben. Damit hat jeder Zuwanderer die Möglichkeit, überprüfen zu lassen, ob die eigenen Berufsqualifikationen gleichwertig zu den hier verlangten Anforderungen sind. Für diesen Zweck sollen einheitliche Kriterien und verfahren geschaffen werden.
- Das neue Gesetz schafft die Kopplung des Berufszugangs und der dazugehörigen Anerkennung der Qualifikationen mit der Staatsangehörigkeit ab. In einigen Berufen war eine Anerkennung bislang immer an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates geknüpft. Ausschlaggebend sind in den meisten Berufen künftig nur der Inhalt und die Qualität der Berufsqualifikationen, nicht aber die Staatsangehörigkeit oder Herkunft.
- Zukünftig wird die Entscheidung über eine Anerkennung einer beruflichen Qualifikation innerhalb von drei Monaten fallen, wenn alle dafür notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
Um über die Einzelheiten des Gesetzes aufzuklären, hat das Bundesbildungsministerium die wichtigsten Fragen und Antworten zum neuen Anerkennungsgesetz unter bmbf.de zusammengestellt.
jtw