Das Gericht sieht weiteren Aufklärungsbedarf Ministerium dringt weiter auf Verbot von muslimischem Spendenverein

Eine gütliche Einigung im Streit um das Verbot des muslimischen Spendenvereins "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" (IHH) ist vorerst gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass das Bundesinnenministerium einen Vergleichsvorschlag abgelehnt habe. Die mündliche Verhandlung wird daher wiedereröffnet.

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Ministerium dringt weiter auf Verbot von muslimischem Spendenverein

Leipzig/Frankfurt (dapd). Eine gütliche Einigung im Streit um das Verbot des muslimischen Spendenvereins "Internationale Humanitäre Hilfsorganisation" (IHH) ist vorerst gescheitert. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig teilte am Mittwoch mit, dass das Bundesinnenministerium einen Vergleichsvorschlag abgelehnt habe. Die mündliche Verhandlung wird daher wiedereröffnet. Das Ministerium hatte den Verein mit Sitz in Frankfurt am Main verboten, weil er soziale Projekte von Unterorganisationen der palästinensischen Hamas unterstützt hatte.

Dagegen klagte der Spendenverein. Das Gericht ließ bei der Verhandlung Zweifel an weiten Teilen der Verbotsbegründung durchblicken. Der Senat schlug einen Vergleich vor, demzufolge der Verein seine Arbeit wieder aufnehmen dürfte. Das Ministerium habe nun jedoch weitere Punkte vorgetragen, die ein Verbot rechtfertigen sollen, hieß es weiter. Das Gericht sehe weiteren Aufklärungsbedarf.

(Az. BVerwG 6 A 2.10 - Beschluss vom 22. Juni 2011)

dapd