Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter wird von heute an in einem Verfahren am Bundesgerichtshof in Leipzig überprüft. Das Gericht befasst sich mit einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das im vergangenen Jahr nachträglich die Sicherungsverwahrung eines mehrfach verurteilten Sexualstraftäters angeordnet hatte.
Gerichtshof befasst sich mit nachträglicher Sicherungsverwahrung
Leipzig (dapd). Die nachträgliche Sicherungsverwahrung für Straftäter wird von heute an in einem Verfahren am Bundesgerichtshof in Leipzig überprüft. Das Gericht befasst sich mit einem Urteil des Landgerichts Potsdam, das im vergangenen Jahr nachträglich die Sicherungsverwahrung eines mehrfach verurteilten Sexualstraftäters angeordnet hatte.
In dem Revisionsverfahren geht es unter anderem um die Auswirkungen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Gerichtshof hatte im Dezember 2009 geurteilt, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung die Menschenrechtskonvention verletzt.
dapd
