Verbraucherschutz Wirtschaftsverbände kritisieren "überbordende Informationsverpflichtungen"

Der vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf zur Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes stößt bei Branchenverbänden der Wirtschaft auf harsche Kritik. Sie sehen die Gefahr wettbewerbsschädlicher Informationspflichten für Betriebe.

Wirtschaftsverbände kritisieren "überbordende Informationsverpflichtungen"

Nachdem das Bundeskabinett Ende Juli als Reaktion auf den Dioxinskandal mit vergiftetem Nutztierfutter eine Reform des VIG auf den Weg gebracht hatte, brach auf Seiten der Wirtschaft eine Welle der Entrüstung hervor. Nun haben mehrere bedeutende Wirtschaftsverbände, darunter der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH), der Markenverband und der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI), eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Darin heißt es, dass die deutsche Wirtschaft selbst bereits "größtmögliche Transparenz" durch Direktkontakte mit Verbrauchern biete und den Zweck des VIG einer "sachgerechten, einfach zugänglichen Verbraucherinformation" unterstütze.

Dennoch geht den Wirtschaftsverbänden der neue Entwurf zum VIG in verschiedener Hinsicht zu weit. Nach den Plänen der Bundesregierung soll das VIG künftig nicht mehr ausschließlich der Information der Verbraucher, sondern gleichzeitig dem Gesundheitsschutz und dem Schutz vor Täuschung dienen. Die Wirtschaftsverbände kritisieren, dass diese Umfunktionierung des Gesetzeszwecks dem ursprünglichen Regelungsziel des VIG widerspreche. Demnach ist dem VIG bisher bewusst der Bereich von rückwirkenden Auskunfts- bzw. Informationsansprüchen einzelner anfragender Verbraucher vorbehalten. Im Falle eine Gefährdung der Verbraucherinteressen gäbe es hingegen bereits verbindliche Regelungen im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch und im Produktsicherheitsgesetz.

Kein Mehrwert

Zudem lehnen die Wirtschaftsverbände eine Ausdehnung des Anwendungsbereichs des VIG von den Lebensmitteln, Futtermitteln und Bedarfsgegenständen auf alle Produkte nach dem Produktsicherheitsgesetz, unter anderem Haushaltsgeräte, ab. Damit käme es zu einer Doppelung mit bereits bestehenden europäischen Informationsrichtlinien über Produkte. Unter dem Strich würde die Ausweitung deshalb niemanden einem Mehrwert bringen, jedoch Mehrkosten für alle Betroffenen verursachen.

Auch die geplante Einführung einer generellen Abwägungsbefugnis zwischen Informations- und Geheimhaltungsinteressen für Behörden ruft auf Seiten der Wirtschaft Unmut hervor. Der bislang umfassend geschützte Begriff der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse könnte damit durch subjektive Einschätzungen aufgeweicht werden und zu Ungleichbehandlungen von Betrieben führen.

Bloßer Verdacht genügt

Als verfassungswidrig beurteilen die Verbände, dass Verbraucher künftig Behördeninformationen über mögliche Rechtsverstöße, beispielsweise Grenzwert- oder Höchstmengenüberschreitungen, erhalten sollen, ohne dass die Unternehmen vor der Offenlegung dazu Stellung nehmen können beziehungsweise eine vorherige Anhörung nicht zwingend vorgesehen ist. Ebenso sollen die Behörden beim bloßen Verdacht der Überschreitung von gesetzlich festgelegten Grenzwerten oder Höchstmengen künftig verpflichtet sein, darüber sofort unter Nennung des Produktes und des betroffenen Unternehmens die Öffentlichkeit zu informieren – dies alles selbst dann, wenn weder eine akute Gefährdungslage gegeben ist, noch die laufenden behördlichen Verfahren abgeschlossen sind.

Die Bundesregierung um Verbrauchschutzministerin Ilse Aigner versucht indes zu beruhigen. Das Gesetz ist "sorgfältig evaluiert" und mit Bürgern, Wirtschaft und Verbänden werde intensiv über Verbesserungsmöglichkeiten diskutiert.

sg