Immer mehr Branchen schützen sich durch Mindestlöhne vor Billigkonkurrenz. In der vergangenen Woche wurde auch im Gebäudereinigerhandwerk eine neue Lohnuntergrenze beschlossen. Die CDU-Sozialausschüsse haben nun sogar gefordert, einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen.

CDU-Arbeitnehmerflügel fordert Mindestlohn für alle
Die schwarz-gelbe Koalition steuert auf einen neuen Konflikt in der Arbeitsmarktpolitik zu. Die FDP wies den Vorstoß des CDU-Arbeitnehmerflügels für die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohnes zurück. "Die Tarifautonomie funktioniert sehr gut. Ein gesetzlicher Mindestlohn würde Jobs kosten, sonst nichts", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Johannes Vogel, der Berliner Zeitung.
In der Zeitarbeitsbranche gilt seit 1. Mai dieses Jahres ein Mindestlohn, den die CDU-Sozialausschüsse gerne zum Vorbild nehmen würden. Damit müssen die Arbeitgeber im Osten 6,89 Euro und im Westen 7,79 Euro je Stunde als Lohnuntergrenze bezahlen. Grundsätzliche Zustimmung für einen allgemeinen Mindestlohn kam auch von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU).
Der stellvertretende SPD-Bundestagsfraktionsvorsitzende Hubertus Heil kritisiert den Vorstoß der CDU. "Es wäre richtig, wenn die CDU sich in Sachen Mindestlohn der SPD-Position annähern würde", sagte Heil der Koblenzer "Rhein-Zeitung". Grundsätzlich hält er es aber für unwahrscheinlich, "dass eine schwarz-gelbe Bundesregierung tatsächlich eine allgemeine gesetzliche Lohnuntergrenze - sprich einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn - einführen wird".
Im Handwerk schon viele Mindestlöhne
In vielen Handwerksbranchen gibt es bereits gesetzliche Mindestlöhne, die ins Arbeitnehmerentsendegesetz aufgenommen wurden, damit allgemeinverbindlich sind und für alle in Deutschland arbeitenden Firmen gelten. Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe gilt ein Mindestlohn von 12,95 Euro. Desweiteren zählen die Dachdecker mit einem bundesweiten Mindestlohn von 10,80 Euro und die Elektrohandwerker mit Mindestlöhnen von 8,40 und 9,70 Euro für Ostdeutschland inklusive Berlin und Westdeutschland. Maler und Lackierer bekommen als Ungelernte in West- und Ostdeutschland 9,50 Euro. Daneben gibt es in Westdeutschland und Berlin einen Mindestlohn für Gesellen von 11,50 Euro.
Für die Gebäudereinigern wurde erst in der vergangenen Woche ein Tarifkompromiss gefunden. Dieser sieht vor, dass die Gebäudereiniger im Westen ab 1. Januar 2012 für zwölf Monate 3,1 Prozent mehr Geld erhalten. Ab 1. Januar 2013 soll es für zehn Monate weitere 2,05 Prozent mehr geben. Im Osten steigen die Löhne zunächst um 5,9 Prozent und dann um 5,4 Prozent. Der Mindestlohn im Westen liegt damit ab 1. Januar 2012 bei 8,82 Euro und im Osten bei 7,33 Euro. Ab 2019 sollen die Beschäftigten in Ost und West ab 2019 gleich viel verdienen.
Nach Angaben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) gilt ansonsten, dass es für eine Handwerksbranche einen Tariflohn gibt. Sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer Mitglied der jeweiligen Tarifvertragsparteien, gilt dieser Lohn als Lohnuntergrenze. "Wird der Lohn dagegen frei vereinbart, darf die Lohnhöhe nicht sittenwidrig sein", sagt der ZDH-tarifexperte Jan Dannenbring. "Er muss mindestens zwei Drittel des ortsüblichen beziehungsweise des Tariflohns betragen, der in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion im Normalfall bezahlt wird."
dapd/dhz