Die Ablehnung der Förderung der Gebäudesanierung durch den Bundesrat war das falsche Signal
Keine Wende ohne sparen
Die beste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Das ist inzwischen eine Binsenweisheit, doch im Zuge der Energiewende muss man sich diese Tatsache immer mal vor Augen führen, um deutlich zu machen, in welche Richtung das Konzept eines Umbaus der Energieversorgung weisen muss: Energieersparnis und Energieeffizienz, belegt durch zwei Begleitumstände der Energiewende. Da ist zum einen eine übergangsweise, aber eben nicht wünschenswerte, Renaissance der Energieerzeugung durch Kohle und Gas. Die Industrieländer sind im Zuge einer Arbeitsteilung inzwischen verantwortlich für einen höheren CO2-Ausstoß in den ärmeren Ländern. Zum anderen erscheint nicht jede regenerative Energie sinnvoll: Der Anbau von Pflanzen etwa zur Energieerzeugung ist bei drohender Rohstoffknappheit sehr wohl zu hinterfragen.
Doch wo liegen die größten Einsparpotenziale? Dort, wo die meiste Energie eingesetzt wird: bei der Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden. Nach Informationen der Deutschen Bundesstiftung Umwelt resultieren etwa 40 Prozent des Endenergiebedarfs aus dem Verbrauch für Raumbeheizung, Warmwasseraufbereitung und Stromversorgung. Was wäre also sinnvoller, als Maßnahmen zu fördern, die diesen Verbrauch effektiv senken?
Leider hat der Bundesrat die Förderung und den Vorschlag einer steuerlichen Absetzbarkeit von Maßnahmen zur Gebäudesanierung gekippt. Diese Entscheidung ist einerseits verständlich, weil Länder und Kommunen die Steuerausfälle zur Hälfte mitfinanzieren sollten und selbst kaum noch wissen, wie sie etwa Sanierungen von öffentlichen Gebäuden finanzieren sollen. Andersherum aber hätten auch die Länder mittelfristig von steigenden Aufträgen im Mittelstand finanziell profitiert.
Die Entscheidung ist außerdem ein negatives Signal für die dringend notwendige konzeptionelle Ausgestaltung einer Förderung der Gebäudesanierung. Denn nichts brauchen die Marktteilnehmer mehr als verlässliche Information darüber, was in welcher Höhe und mit welchen Mitteln gefördert wird. Erst wenn diese Dinge langfristig festgelegt sind, werden sich auch Hausbesitzer und ausführende Handwerker verstärkt in dem Markt engagieren. Umgekehrt bauen Handwerksfirmen wenig Expertise auf, wenn sie nicht sicher sein können, ob Förderungsprogramme im nächsten Jahr noch bestehen.
Einen weiteren Anschub für handwerkliche Dienstleistungen könnte die steuerliche Absetzbarkeit solcher Aufträge bedeuten. Gewerbliche Immobilienbesitzer sind nicht notwendig auf günstige Kredite angewiesen. Eine steuerliche Entlastung bietet unter Umständen höhere Investitionsanreize, wenn gespartes Geld wieder investiert werden kann. Ältere Immobilienbesitzer wollen sich zudem nicht mehr langfristig an Kredite binden.
Die Bundesregierung muss deshalb schnell ein Förderkonzept vorlegen, das die Stetigkeit der Maßnahmen erhöht, und sie muss im Vermittlungsausschuss mit den Ländern zu einer Einigung über die steuerliche Absetzbarkeit kommen. Nirgendwo sind neben den Spareffekten die wirtschaftlichen Anschubeffekte so groß wie auf diesem Markt. Laut Deutscher Energie-Agentur entstehen aus einem Euro Förderung neun Euro an Investitionen. Im Mittelpunkt der Förderung sollten außerdem hocheffiziente Standards stehen, so dass die Sanierungen auf Langfristigkeit angelegt und die Spareffekte am höchsten sind, denn eine Wende ohne sparen wird nicht funktionieren.