Der Länderfinanzausgleich erhitzt die Gemüter. Im Pro & Contra der Deutschen Handwerks Zeitung diskutieren der bayerische Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) und Bremens Bürgermeister Jens Böhrnsen (SPD).
Länderfinanzausgleich: Zahlerländer entlasten?
PRO: Horst Seehofer, bayerischer Ministerpräsident (CSU):
Bayern steht wie Baden-Württemberg und Hessen zu einem solidarischen Föderalismus! Wir wollen schwächere Länder unterstützen. Auch Bayern war bis vor 20 Jahren Empfänger im Länderfinanzausgleich. Diese Solidarität war uns Hilfe und Ansporn und damit Initialzündung für manches, worauf wir heute stolz sind. Das seit 2005 geltende Ausgleichssystem weist aber schwere Mängel auf. Es hemmt Eigeninitiative, weil es Mehreinnahmen übermäßig abschöpft. Der aktuelle Finanzausgleich wirkt wie eine Strafsteuer für gutes Wirtschaften: Im derzeitigen System bleibt, auch wenn ein Land sich anstrengt und seine Steuerbasis erhöht, zu wenig im eigenen Haushalt hängen. Das Ausgleichssystem verfehlt so seine zentrale Aufgabe, den schwachen Ländern wirklich auf die Füße zu helfen.
Wenn sich einige Nehmerländer dann noch staatliche Wohltaten – vom kostenfreien Kindergarten bis zum Verzicht auf Studiengebühren – leisten, die es in Bayern so nicht gibt, spüren die Menschen die ganze Schieflage.
Alleine 2010 muss Bayern mit über 3,4 Milliarden Euro die Hälfte des Länderfinanzausgleichs alleine schultern. Knapp ein Zehntel bayerischer Haushaltsmittel fließt an andere Länder. Kurzum: Ein System, das keinerlei Anreize bietet, den Nehmerstatus zu überwinden und bei dem sich Nehmerländer Dinge leisten, die sich Zahlerländer nicht leisten können, ist ungerecht. Eine echte Solidaritätsgemeinschaft kann keine Einbahnstraße sein. Wir müssen zu einer gerechten Reform des Länderfinanzausgleiches in Deutschland kommen.
CONTRA: Jens Böhrnsen, Bürgermeister von Bremen:
Mit ihrem Beschluss zur Vorbereitung einer Klage gegen den Länderfinanzausgleich erweisen die Regierungen der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen dem Föderalismus in Deutschland einen Bärendienst. Eine solche Klage wäre eine Attacke auf die Solidarität der Länder. Niemand sollte an dem Grundsatz des Ausgleichs zwischen Starken und Schwächeren rütteln. Der Länderfinanzausgleich ist im Grundgesetz verankert. Er hat die Funktion, überall in Deutschland annähernd gleiche Lebensverhältnisse auch bei unterschiedlicher Finanzkraft sicherzustellen. Das gilt unabhängig von der über viele Jahrzehnte, gar über Jahrhunderte historisch gewachsenen Wirtschaftskraft. Bremen zum Beispiel ist erst 1970 zum Nehmerland geworden, seit die Lohnsteuer nicht mehr am Arbeitsort, sondern am Wohnort entrichtet wird. Bayern dagegen war selbst von 1950 bis 1986 ein Nehmerland, das seinen Strukturwandel vom Agrarland zum Hightechstandort ohne die solidarischen Zahlungen aus anderen Ländern wohl kaum hinbekommen hätte. Im Übrigen sind die Regelungen des Länderfinanzausgleichs, die bis 2019 gelten und auf die sich alle Länder einvernehmlich geeinigt haben, die Geschäftsgrundlage für die ins Grundgesetz aufgenommene Schuldengrenze. Danach sollen alle Länder im Jahr 2020 ohne Neuverschuldung auskommen. Sollten die drei Süd-Länder mit einer Klage diese Geschäftsgrundlage wieder aufkündigen, werden wir uns ganz sicher im Schulterschluss mit anderen Ländern dagegen zur Wehr zu setzen wissen.
