Her mit den Sixpacks

Her mit den Sixpacks

Nach Artikel 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat jeder das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Der Schutz der Persönlichkeitsrechte hört nach einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln jedoch endgültig da auf, wo die vom Arbeitgeber gestellte Dienstkleidung in Gefahr ist. So kann in diesem Fall ein Dienstleister für Fluggastkontrollen an Flughäfen zum Schutz eben dieser Dienstkleidung und für ein ordentliches Erscheinungsbild seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorschreiben, dass und auch welche Unterwäsche sie zu tragen haben. Weiß oder allenfalls noch hautfarben darf sie sein, auf keinen Fall jedoch gemustert, beschriftet oder mit einem Emblem versehen und schon gar nicht farbig, so dass sie durchschimmern könnte.

Nun kann man sich außerdem fragen, was das denn für eine feingewebte, kostbare und einzigartige Dienstkleidung sein mag, die durch das Nichttragen von Büstenhaltern und Unterhemden in einem so hohen Maße abgetragen wird, dass es für den Dienstherrn nicht hinnehmbar ist. Wer oder was am weiblichen oder männlichen Körper könnte derart beschaffen sein, dass es den natürlichen Lebenszyklus der Dienstkleidungsstücke unnatürlich und ungebührend verkürzt. Wie man es dreht und wendet, es kann nur eines sein: gestählte Brustmuskeln, eisenharte Sixpacks, wohldefinierte Schultern, üppige Dekolletés. Dann bitte, liebe Arbeitgeber, zögert nicht, ändert eure Kleidervorschriften: figurbetont, enganliegend, tiefausgeschnitten. Gönnt uns diesen Anblick. Und wir bitten mit den Worten von Bertolt Brecht: „Gedenkt unserer/Mit Nachsicht.“dan