Sind unterschiedliche Steuersätze noch zeitgemäß?
Ermäßigten Mehrwertsteuersatz abschaffen?
PRO: Prof. Thomas Straubhaar, Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut (HWWI) und Universität Hamburg:
Die Mehrwertsteuer ist eine ungerechte Steuer. Sie nimmt keine Rücksicht auf die Leistungsfähigkeit. Ärmere sind stärker betroffen als Besserverdienende, weil sie einen relativ größeren Teil ihres Einkommens für Güter des täglichen Verbrauchs ausgeben müssen. Die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Windeln sind für die Professorenfamilie kaum spürbar, für die alleinerziehende, arbeitslose Hartz-IV-Empfängerin sind sie eine Last. Also befreit der Staat einzelne Konsumgüter ganz oder teilweise von der Mehrwertsteuer. Mieten, medizinische Dienstleistungen, Ausgaben für Kultur sind von der Mehrwertsteuer befreit. Für Nahrungsmittel, Personennahverkehr, Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und nicht in Flaschen verkauftes Wasser gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Was aber gut gemeint ist, muss noch nicht gut gemacht sein. Wie oft sitzt die alleinerziehende, arbeitslose Mutter im Stadttheater? Ist Katzenfutter wirklich ein zu subventionierendes Nahrungsmittel? Sollen wirklich alle Freizeitmagazine steuerlich begünstigt werden?
Von der Befreiung oder dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz profitiert die Professorenfamilie eben genauso wie die alleinerziehende, arbeitslose Mutter. Klüger wäre es, alle den vollen Mehrwertsteuersatz zahlen zu lassen und dafür den sozial Schwächeren mehr Geld in Form höherer Transferzahlungen zu geben oder höhere Steuerfreibeträge pro Kopf der Familie festzuschreiben. Lieber Hartz IV um ein paar Euro anheben und dafür den ermäßigten Mehrwertsteuersatz ersatzlos streichen.
CONTRA: Bartholomäus Kalb, haushalts- und finanzpolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag:
Eine Abschaffung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes – wie etwa auf Nahrungsmittel – ist abzulehnen. Dies schließt jedoch das Ziel nicht aus, den Anwendungsbereich des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes zu überprüfen, wie im Koalitionsvertrag vereinbart. Dieser sollte einfacher, durchschaubarer und gerechter werden. Diese Aufgabe erfordert umfassende Aufbereitung und Abwägung in einer Kommission. Die bestehenden Ermäßigungstatbestände gehen im Wesentlichen auf die Umsatzsteuerreform aus dem Jahre 1967 zurück und werden von vielen Seiten daher als überholt kritisiert. Das deutsche Umsatzsteuerrecht sieht derzeit zwei Steuersätze vor, nämlich einen Regelsteuersatz und einen ermäßigten Steuersatz. Alle Ermäßigungstatbestände zusammen nehmen ein Volumen von circa 23 Milliarden Euro ein. Davon entfallen allein auf Nahrungsmittel rund 17 Milliarden Euro. Die Steuerermäßigung für Nahrungsmittel dient dem Ziel einer gerechten Verteilung der Umsatzsteuerlast. Sie soll Haushalte mit geringeren Einkommen relativ zu den wohlhabenderen Haushalten entlasten. Grundlage hierfür ist, dass die Kosten für Nahrungsmittel einen relativ hohen Anteil an den Gesamtausgaben einkommensschwächerer Haushalte ausmachen. Eine Entlastung dieser Haushalte im Rahmen der Einkommensteuer oder durch direkte Transfers bringt keine Vorteile mit sich und ist deshalb abzulehnen. Die stärkeren Verteilungswirkungen könnten sich insbesondere auf die Arbeitsanreize der Bezieher von kleinen und mittleren Einkommen ungünstig auswirken.