Beteiligter Konzern Rosenbauer entgeht Bußgeld wegen Selbstanzeige - Weiteres Verfahren im Gange Kartellstrafe gegen Drehleiterhersteller Iveco Magirus

Das Ulmer Unternehmen für Brandschutztechnik Iveco Magirus muss eine Kartellstrafe von 17,5 Millionen Euro bezahlen. Untersuchungen des Bundeskartellamts ergaben, dass es über mehrere Jahre Absprachen bei der Herstellung von Feuerwehrfahrzeugen mit Drehleitern gegeben hatte, wie die Kartellbehörde am Mittwoch mitteilte.

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Kartellstrafe gegen Drehleiterhersteller Iveco Magirus

Bonn (dapd). Das Ulmer Unternehmen für Brandschutztechnik Iveco Magirus muss eine Kartellstrafe von 17,5 Millionen Euro bezahlen. Untersuchungen des Bundeskartellamts ergaben, dass es über mehrere Jahre Absprachen bei der Herstellung von Feuerwehrfahrzeugen mit Drehleitern gegeben hatte, wie die Kartellbehörde am Mittwoch mitteilte.

An der Absprache war neben Iveco auch das Unternehmen Metz Aerials mit Sitz in Karlsruhe beteiligt, das als Teil der österreichischen Rosenbauer Gruppe deren Kompetenzzentrum für Hubrettungsgeräte ist. Gegen den Konzern wurde jedoch keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen das Kartell im Jahr 2010 selbst beim Bundeskartellamt angezeigt hatte.

Fußballer-Sprache zum Verschleiern der Absprachen

Die Untersuchungen der Kartellbehörde ergaben, dass die beteiligten Unternehmen zwischen 1998 und 2007 bei regelmäßigen Treffen anhand von Projektlisten eine Aufteilung der laufenden Ausschreibungen vorgenommen hatten. Ziel war es, eine Marktaufteilung von je 50 Prozent zu erreichen. Der Marktanteil von Iveco und Rosenbauer beträgt nach Angabe der Kartellbehörde zusammen fast 100 Prozent.

Um die Absprachen zu verschleiern, kommunizierten die Vertriebsleiter nach Angaben der Kartellbehörde anfangs mit eigenen Prepaid-Handys und seit der Fußball-WM 2006 in einer "Fußballer-Sprache", in der Kartelltreffen als "Trainings" und zu gewährende Rabatte in Form von Spielergebnissen getarnt wurden.

Weiteres Verfahren läuft noch

Das Bundeskartellamt und Iveco haben sich bereits auf eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung geeinigt, obwohl das Bußgeld noch nicht rechtskräftig ist und gegen den Bescheid Einspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt werden kann. Iveco teilte mit, dass es sich aktiv an der Aufklärung des Falles beteiligt habe. Der Sachverhalt liege darüber hinaus mehrere Jahre zurück und habe sich unter einem anderen Management und anderer Führungsstruktur ereignet.

Zwar ist das Verfahren wegen der Absprachen bei Feuerwehrdrehleitern nach Aussage der Wettbewerbshüter damit abgeschlossen. Ein weiteres Verfahren gegen Iveco wegen möglicher Absprachen bei der Herstellung von Feuerwehrlöschfahrzeugen läuft jedoch weiterhin. Auch bei diesem ist die Rosenbauer Gruppe beteiligt. Gegen sie wurde in diesem Fall bereits im Februar ein Bußgeld verhängt.

dapd