Volksabstimmung möglicherweise im November Grün-Rot verabschiedet Entwurf zu "Stuttgart 21"-Ausstiegsgesetz

Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag mehrheitlich ein Kündigungsgesetz, durch das die Landesregierung aus der Finanzierungsvereinbarung für den unterirdischen Durchgangsbahnhof aussteigen kann, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte.

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Grün-Rot verabschiedet Entwurf zu "Stuttgart 21"-Ausstiegsgesetz

Stuttgart (dapd-bwb). Die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg hat die Volksabstimmung über das umstrittene Bahnprojekt "Stuttgart 21" auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Dienstag mehrheitlich ein Kündigungsgesetz, durch das die Landesregierung aus der Finanzierungsvereinbarung für den unterirdischen Durchgangsbahnhof aussteigen kann, wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte. Laut Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) könnte die Volksabstimmung im November stattfinden.

Das Kündigungsgesetz soll nach der Anhörung in den Landtag eingebracht werden. Die Mehrheit im Landesparlament ist für "Stuttgart 21", so dass das Gesetz nach dem Kalkül der Landesregierung scheitern müsste. Dann kommt es zur Volksabstimmung.

Verkehrsminister Winfried Hermann begründete das Gesetz damit, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Parlament und in der Regierung nach der Landtagswahl geändert hätten. Die Landesregierung bezweifle, dass der Kostenrahmen von 4,5 Milliarden Euro bei "Stuttgart 21" eingehalten werden könne. Daher falle die Geschäftsgrundlage weg, so dass das Land aussteigen könne, sagte er.

Laut Kretschmann hat sich die SPD-Seite im Kabinett mit Ausnahme von Justizminister Stickelberger gegen das Gesetz ausgesprochen. Zuvor habe sich das Kabinett darauf verständigt, die Abstimmung freizugeben, da man in der Frage "Stuttgart 21" unterschiedlicher Ansicht sei. Die SPD befürwortet das Projekt, die Grünen lehnen es ab.

Grün-Rot verzichtet allerdings im Gesetzentwurf auf die Angabe von konkreten Ausstiegskosten. Kretschmann begründete dies damit, dass es unterschiedliche Auffassungen von der Bahn und verschiedenen Wirtschaftsprüfungsinstituten über die Kosten im Fall eines Ausstiegs gebe. Im Gesetz sei ein Kostenkorridor zwischen den von der Bahn genannten Ausstiegskosten und den Annahmen der Prüfer verankert.

Laut Justizminister Stickelberger könnte das Gesetz Anfang September in den Landtag eingebracht werden. Sofern das Gesetz scheitert und es zur Volksabstimmung kommt, brauche das Innenministerium rund zwei Monate für die Vorbereitung des Volksentscheids. Im November könnten die Bürger in Baden-Württemberg dann über "Stuttgart 21" abstimmen.

dapd