Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert die Zulassung zahlreicher ehemaliger Richter und Staatsanwälte der DDR als Rechtsanwälte in Brandenburg. "In keinem anderen Bundesland konnten ehemalige Richter und Staatsanwälte der DDR so leicht eine Anwaltszulassung bekommen wie in Brandenburg", sagte Rechtsexperte Danny Eichelbaum am Donnerstag in Potsdam.
CDU kritisiert Übernahme einer politischen Staatsanwältin der DDR
Potsdam (dapd). Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert die Zulassung zahlreicher ehemaliger Richter und Staatsanwälte der DDR als Rechtsanwälte in Brandenburg. "In keinem anderen Bundesland konnten ehemalige Richter und Staatsanwälte der DDR so leicht eine Anwaltszulassung bekommen wie in Brandenburg", sagte Rechtsexperte Danny Eichelbaum am Donnerstag in Potsdam. In Brandenburg hätten die früheren Richter und Staatsanwälte der DDR einen Freifahrtschein für eine Karriere in der Justiz erhalten.
Der CDU-Politiker veröffentlichte die Antwort von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) auf eine parlamentarische Anfrage. Demnach sind in Brandenburg noch 90 ehemalige Richter und Staatsanwälte der DDR als Rechtsanwälte zugelassen, nach 1990 waren 135 zugelassen worden.
Ob die heute noch tätigen Anwälte zu DDR-Zeiten in sogenannten politischen Abteilungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig waren, lässt sich den Angaben zufolge nicht eindeutig klären. Prüfungen der Personalakten hätten jedoch keine Hinweise darauf ergeben, hieß es.
Laut Schöneburg gibt es außerdem eine Staatsanwältin im Justizdienst, die zu DDR-Zeiten in der politischen Abteilung einer Bezirksstaatsanwaltschaft gearbeitet hat. Sie sei ein Einzelfall. Die Frau habe nur sehr kurze Zeit in der politischen Abteilung gearbeitet und sei in erster Linie für die Amnestierung von Straftaten zuständig gewesen. Diese kurzzeitige Tätigkeit sei dem Ausschuss, der die Staatsanwälte nach der Wende berufen habe, bekannt gewesen.
Die Übernahme widersprach dem sonstigen Vorgehen bei der Berufung von Richtern und Staatsanwälten in den brandenburgischen Justizdienst. Denn nach Angaben des Ministers war in den Grundsätzen der Wahl- und Berufungsausschüsse geregelt, dass keine Richter oder Staatsanwälte eingestellt werden sollen, die in der DDR im politischen Strafrecht tätig waren.
Solchen Richtern und Staatsanwälten wurde laut Schöneburg nahegelegt, erst gar keinen Antrag auf Übernahme in den brandenburgischen Justizdienst zu stellen. Die Prüfung der Personalakten habe - abgesehen von dem Einzelfall der Staatsanwältin - keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Richter und Staatsanwälte aus politischen Abteilungen des DDR-Justizwesens übernommen worden seien.
Eichelbaum bezeichnete den Fall der übernommenen Staatsanwältin als "besonders heikel". Die Staatsanwälte seien "Bestandteil der SED-Diktatur und die politischen Abteilungen in der Regel die Handlanger des Ministeriums für Staatssicherheit" gewesen. Die Urteile habe die Stasi festgesetzt. Die politischen Abteilungen seien für ihre Verstöße gegen die Menschenrechte und die Grundsätze von Mitmenschlichkeit bekannt gewesen.
dapd
