Berufungsklage eines schwerbehinderten Mannes abgewiesen Bayer muss weiter keine Unterlagen zu Duogynon offenlegen

Der Pharmakonzern Bayer muss wegen eines Verfahrensfehlers weiter keine Einsicht in sämtliche Unterlagen zum umstrittenen hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon gewähren. Das Kammergericht wies die Berufungsklage eines schwerbehinderten Mannes gegen den Konzern zurück, weil der Kläger die Frist zur Berufungsbegründung versäumt hat, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.

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Bayer muss weiter keine Unterlagen zu Duogynon offenlegen

Berlin (dapd). Der Pharmakonzern Bayer muss wegen eines Verfahrensfehlers weiter keine Einsicht in sämtliche Unterlagen zum umstrittenen hormonellen Schwangerschaftstest Duogynon gewähren. Das Kammergericht wies die Berufungsklage eines schwerbehinderten Mannes gegen den Konzern zurück, weil der Kläger die Frist zur Berufungsbegründung versäumt hat, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag sagte.

Der Kläger hatte das Schreiben demnach am letzten Tag der Frist an das Landgericht, und nicht an das verfahrensführende Kammergericht gefaxt, wo es erst zwei Tage später eintraf. Wegen der versäumten Frist verwarf das Kammergericht die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts, das die Klage abgewiesen hatte.

Der Mutter des Klägers war 1975 Duogynon als Schwangerschaftstest verschrieben worden. Der Mann aus dem Allgäu kam mit schweren Behinderungen an Blase und Harnleiter zur Welt. Er vermutet einen Zusammenhang zwischen Medikamenteneinnahme und der Missbildung.

dapd