Bundesfinanzhof erklärt Abgabe für zulässig und verweist auf Aufbau Ost Klagen gegen den Solidaritätszuschlag gescheitert

Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In einem Musterprozess erklärte der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag den Zuschlag für rechtens. Er werde "von allen Steuerpflichtigen gleichermaßen erhoben" und ermögliche dem Bund, die Jahrhundertaufgabe des Aufbaus Ost zu finanzieren, erklärten die höchsten deutschen Steuerrichter in München.

Foto: dapd

Klagen gegen den Solidaritätszuschlag gescheitert

München (dapd). Der Solidaritätszuschlag verstößt nicht gegen das Grundgesetz. In einem Musterprozess erklärte der Bundesfinanzhof (BFH) am Donnerstag den Zuschlag für rechtens. Er werde "von allen Steuerpflichtigen gleichermaßen erhoben" und ermögliche dem Bund, die Jahrhundertaufgabe des Aufbaus Ost zu finanzieren, erklärten die höchsten deutschen Steuerrichter in München. Eine der abgewiesenen Klägerinnen will jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe anrufen.

Der Solidaritätszuschlag war 1991 eingeführt worden. Seit 1995 kassiert der Bund unbefristet einen Zuschlag von 5,5 Prozent zur Einkommen- und Körperschaftssteuer in ganz Deutschland. Die Kläger in dem Musterprozess - eine Rechtsanwältin aus dem oberbayerischen Burghausen und ein kleiner Maschinenbaubetrieb aus Köln - hielten eine unbefristete Ergänzungsabgabe für verfassungswidrig und für einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot. Das wies der BFH jedoch zurück. "Es besteht kein Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit", sagte der Senatsvorsitzende und Vizepräsident des Bundesfinanzhofs, Hermann-Ulrich Viskorf.

"Es ist nicht geboten, eine Ergänzungsabgabe von vornherein zu befristen oder nur kurze Zeit zu erheben", sagte der Richter. Der Solidaritätszuschlag mit einem Volumen von fast zwölf Milliarden Euro im vergangenen Jahr "erfüllt die Funktion, den zusätzlichen Finanzbedarf des Bundes zu decken". Angesichts der historischen Aufgabe dürfe man auch bei der Höhe dieser Abgabe "vielleicht nicht so mit der Grammwaage dran gehen".

Alle Steuerzahler würden an den Lasten beteiligt - "eine Ungleichbehandlung liegt nicht vor", befand der Senatsvorsitzende. Auch in die Gewerbesteuer sei der Soli "eingepreist" worden. Zudem werde die Verteilung der Steuergelder zwischen Bund und Ländern nicht ausgehöhlt oder gar auf den Kopf gestellt, auch wenn der Zuschlag im Gegensatz zur Einkommensteuer nur dem Bund zufließe.

dapd