Mietrechtsänderung für Gebäudesanierung?

Diskussion um Kostenbeteiligung bei der Erneuerung

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    Andreas Stücke, Generalsekretär von Haus & Grund Deutschland.Foto: Haus & Grund
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    Lukas Siebenkotten, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB).Foto: DMB

Mietrechtsänderung für Gebäudesanierung?

PRO Der Entwurf des Energiekonzeptes der Bundesregierung formuliert Kernelemente einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, ausdrücklich auch für den Wohnungsbestand. So soll mit der Novelle der Energieeinsparverordnung 2012 der Standard Nullemission für alle Gebäude eingeführt werden, und zwar bis zum Jahr 2050.

Dieser Standard ist für eine Vielzahl von Wohngebäuden insbesondere in innerstädtischen Lagen technisch nicht realisierbar. Darüber hinaus ist Nullemission nicht wirtschaftlich umsetzbar und vor dem Hintergrund der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes folglich rechtlich unzulässig.

Es wäre ein großer Fortschritt, wenn so viele Gebäude wie technisch möglich nach und nach auf den Standard modernisiert würden, der in der Energieeinsparverordnung 2009 festgelegt ist. Leider ist selbst dieses Ziel heute nur in seltenen Fällen wirtschaftlich zu erreichen. Eine weitere Hürde bei der energetischen Modernisierung des vermieteten Gebäudebestandes ist das Mietrecht. Diese Modernisierungen scheitern zunächst an Mietern, die diese Maßnahmen nicht dulden wollen. Ist diese Hürde überwunden, greifen komplizierte Normen, die Modernisierungsmieterhöhungen verhindern. Und schließlich werden potenzielle Investoren durch Mietminderungsrechte in der Phase des Umbaus demotiviert. Eine Novellierung des Mietrechts ist dringend geboten. Ansonsten sind die von der Bundesregierung im Energiekonzept angestrebten zwei Prozent Sanierungsquote nicht im Entferntesten zu erreichen.

CONTRA Wir brauchen keine Mietrechtsänderungen und Verschlechterungen, um die Gebäudesanierung voranzutreiben. Die derzeit kursierenden Änderungsvorschläge für das Mietrecht machen wenig Sinn und gehen an der Problematik der Sanierung weitgehend vorbei. Wer Duldungspflichten für Mieter erweitern will, kennt offensichtlich die aktuelle Gesetzeslage nicht. Danach entscheidet allein der Vermieter, ob, wann und wie viel modernisiert werden wird. Der Mieter wird nicht gefragt. Er kann nur in besonderen Härtefällen widersprechen. Hier gibt es kaum Rechte, die Mietern noch beschnitten werden könnten. Mit der Forderung nach Abschaffung des Mietminderungsrechts bei Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung wird verkannt, dass Minderungsrechte im gesamten Zivilrecht gelten. Außerdem mindern Mieter die Miete nicht, weil modernisiert wird, sondern weil sie mit Lärm, Dreck, abgestellten Heizungen oder Einrüstungen konfrontiert werden. Aus meiner Sicht wird sich auch kein Eigentümer bei einer Modernisierungsinvestition von mehreren 100.000 Euro von einem Mietminderungsrecht abschrecken lassen. Wenn tatsächlich zwei Mietparteien die Miete einen Monat um 20 Prozent kürzen, dann wären das 240 Euro. Wer Gebäudesanierungen will, muss Vorgaben machen, bis wann welcher energetische Zustand erreicht werden soll - wie es die Regierung jetzt tut. Gleichzeitig müssen die Fördermittel, etwa für das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, aufgestockt und nicht gekürzt werden. Wir brauchen etwa drei bis fünf Milliarden Euro im Jahr.