Die Bundesregierung hat den Ländern konkrete Vorschläge für die Neuordnung der Sicherungsverwahrung gemacht. Ein entsprechendes Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, wurde in den vergangenen Tagen an die zuständigen Landesminister verschickt.
Bund macht Ländern Reformvorschlag zu Sicherungsverwahrung
Berlin (dapd). Die Bundesregierung hat den Ländern konkrete Vorschläge für die Neuordnung der Sicherungsverwahrung gemacht. Ein entsprechendes Eckpunktepapier von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt, wurde in den vergangenen Tagen an die zuständigen Landesminister verschickt. Demnach sollen Kandidaten für eine Sicherungsverwahrung schon im Gefängnis intensiv therapeutisch betreut werden. Mitte August will die Ministerin mit den Länderkollegen das weitere Vorgehen besprechen.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai. Die Richter hatten alle gesetzlichen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung als verfassungswidrig verworfen und eine Neuregelung verlangt. Sie forderten insbesondere eine deutlichere Abgrenzung von der Strafhaft. Eine Sprecherin des Ministeriums wies auf dapd-Anfrage darauf hin, dass die Richter Bund und Ländern sehr konkrete Vorgaben mit wenig Spielraum gemacht hätten. Diese müssten nun umgesetzt werden.
Individuelle, intensive und fördernde Betreuung
In dem Eckpunktepapier schlägt das Bundesjustizministerium daher vor, die Betroffenen in vom Strafvollzug getrennten Gebäuden oder Abteilungen unterzubringen und dafür zu sorgen, dass die Unterbringung den allgemeinen Lebensverhältnissen ähnelt.
Außerdem will das Ministerium die Betreuung der Verurteilten verbessern und ihre Rechte, wie vom Gericht verlangt, stärken. Schon während sie ihre Haftstrafe absitzen, soll eine individuelle, intensive und fördernde Betreuung angeboten werden. Dazu könnten psychiatrische sowie psycho- und sozialtherapeutische Behandlungen gehören. Die Verurteilten sollen die Betreuung gerichtlich durchsetzen können. Ziel ist es, die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung überflüssig zu machen oder zumindest zur Bewährung aussetzen zu können.
Kommt ein Verurteilter dennoch in Sicherungsverwahrung, soll die Betreuung dort nach den gleichen Vorgaben fortgesetzt werden. Zudem sollen dort möglichst früh sogenannte vollzugsöffnende Maßnahmen gewährt werden. Darunter fallen beispielsweise eine Arbeit außerhalb der Unterbringung, Freigang und Urlaub von der Inhaftierung.
Notwendigkeit der Sicherungsverwahrung öfter prüfen
Steht der Wechsel von der Strafhaft in die Sicherungsverwahrung an, soll ein Gutachten über den Betroffenen zwingend vorgeschrieben sein. Auf Grundlage dessen soll das zuständige Gericht entscheiden, ob die Sicherungsverwahrung tatsächlich noch notwendig ist. Auch soll künftig einmal pro Jahr gerichtlich geprüft werden, ob die Sicherungsverwahrung beendet werden kann. Wer zehn Jahre oder länger untergebracht ist, soll alle sechs Monate begutachtet werden. Bislang sieht das Gesetz eine Überprüfung nur alle zwei Jahre vor.
Zuletzt hatten mehrere Landesjustizminister und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine schnelle Neuregelung der Sicherungsverwahrung gefordert. In der vergangenen Woche war bekanntgeworden, dass ein Sexualstraftäter im Januar wenige Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung eine Siebenjährige missbraucht hatte.
dapd
