Internetportal Neues Gesetz soll Rechte der Verbraucher stärken

Das Kabinett hat das neue Verbraucherinformationsgesetz verabschiedet. Für Bürger soll es in einfacher werden zu erfahren, ob etwa ein Lebensmittelhersteller gegen Kennzeichnungsvorschriften verstoßen hat.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner stellte das neuen Internet-Portal "Lebensmittelklarheit.de" des Verbraucherministeriums vor. Verbraucher können dort ab sofort Lebensmittel anprangern, wenn sie wissentlich vom Hersteller getaeuscht wurden. Foto: Clemens Bilan/ dapd

Neues Gesetz soll Rechte der Verbraucher stärken

Kurz nach dem Start ist die Internetseite lebensmittelklarheit.de unter dem Ansturm der Verbraucher zusammengebrochen. Nach Angaben des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv) prasselten am Mittwoch bis zu 20.000 Anfragen pro Sekunde auf das Portal nieder. Dort können Verbraucher ab sofort Lebensmittel melden, deren Kennzeichnung und Aufmachung sie in die Irre geführt hat.

Das Vertrauen der Verbraucher in die Lebensmittelbranche sei durch Analogkäse und Klebefleisch angekratzt, sagte der Vorstand des Bundesverbands der Verbraucherzentralen (vzbv), Gerd Billen. Jetzt habe der "König Kunde" die Möglichkeit, sich kritisch zu äußern. Eine Internetredaktion prüfe die Äußerungen kritisch, bevor sie ins Netz gestellt würden. "Wir werden keine Schmähkritik zulassen", sagte Billen.

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner fördert das Projekt zwei Jahre lang mit insgesamt 775.000 Euro. "Ich will einen seriösen Dialog zwischen Verbrauchern und Wirtschaft anstoßen", sagte die CSU-Politikerin. Sie setzte sich gegen Vorwürfe zu Wehr, hier würden Firmen angeprangert. "Dialog ist das Gegenteil von Pranger", sagte Aigner.

"Ein Pranger für Ware, die rechtlich in Ordnung ist"

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie, Matthias Horst, sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", produktbezogene Angaben, bei denen Marke sowie Hersteller- und Händlernamen genannt würden, seien nicht tragbar. "Das ist ein Pranger, um Ware zur Schau zu stellen, die rechtlich in Ordnung ist." Horst schloss gerichtliche Klagen von Unternehmen nicht aus.

Projektleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen, hielt dem entgegen, jede Meldung müsse das "Nadelöhr" einer Fachredaktion passieren. Werde beispielsweise ein Produkt so angeboten, dass die Kundin 100 Prozent Hähnchenbrust erwarte, aber eine Art Formfleisch bekomme, lande die Meldung in der Rubrik "Getäuscht?". Immer komme aber auch der Anbieter zu Wort. Im konkreten Fall habe er bereits zugesagt, das Produkt vom Markt zu nehmen.

Neues Verbraucherinformationsgesetzes im Kabinett

Als Konsequenz aus dem Dioxinskandal beschloss das Bundeskabinett, das Gesetz zur Verbraucherinformation neu zu fassen. Wenn auch das Parlament zustimmt, ist es in Zukunft für Bürger einfacher, bei den Behörden zu erfahren, ob beispielsweise ein Lebensmittelhersteller gegen Kennzeichnungsvorschriften verstoßen hat und ob eine Werbeaussage als irreführend bewertet wurde.

In Zukunft können Verbraucher nicht nur - wie bisher - Informationen über Lebens- und Futtermittel und Bedarfsgegenstände (Kleidung, Spielwaren, Reinigungsmittel) sowie Wein erhalten, sondern auch über Haushaltsgeräte, Möbel oder Heimwerkerartikel.

Bislang konnten für einfache Auskünfte Gebühren in Höhe von fünf bis 250 Euro erhoben werden. Auskünfte über Rechtsverstöße waren kostenfrei. Künftig werden einfachere Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 250 Euro beziehungsweise alle Anfragen zu Rechtsverstößen mit einem Verwaltungsaufwand bis zu 1.000 Euro bundesweit kostenfrei beantwortet.

dapd