Der BGH entscheidet gegen die Arbeitgeber Arbeitgeber müssen Sanierungsgelder zahlen

Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Zusatzversorgungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) anbieten, müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiterhin Sanierungsgelder für die Zusatzversorgung leisten. Damit haben verschiedene Arbeitgeber ihre Klage gegen die Zahlungen endgültig verloren.

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Arbeitgeber müssen Sanierungsgelder zahlen

Karlsruhe (dapd). Arbeitgeber, die ihren Mitarbeitern Zusatzversorgungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) anbieten, müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) weiterhin Sanierungsgelder für die Zusatzversorgung leisten. Damit haben verschiedene Arbeitgeber ihre Klage gegen die Zahlungen endgültig verloren.

Die VBL ist eine Zusatzversorgung für Angestellte im öffentlichen Dienst. Die Sanierungsgelder waren 2002 fällig geworden, um die Deckung der Versorgungsbezüge zu gewährleisten. Die klagenden Arbeitgeber hatten argumentiert, die Sanierungsgelder seien ohne gesetzliche Grundlage gefordert worden.

Der BGH folgte der Argumentation nicht, auch die Vorinstanz hatte die Klagen abgewiesen.

(AZ.: Bundesgerichtshof IV ZR 76/09)

dapd