Anwalt spricht von einem "Pipifax"-Fehler Klage gegen Hauptversammlungs-Beschlüsse der Deutschen Bank vor BGH

Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom 29. Mai 2008 wegen eines angeblichen Fehlers in der Einladung zu der Versammlung für nichtig erklärt werden müssen.

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Klage gegen Hauptversammlungs-Beschlüsse der Deutschen Bank vor BGH

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft, ob sämtliche Beschlüsse der Hauptversammlung der Deutschen Bank vom 29. Mai 2008 wegen eines angeblichen Fehlers in der Einladung zu der Versammlung für nichtig erklärt werden müssen. Die Vorinstanzen - das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt - hatten dies so entschieden und fünf klagenden Aktionären recht gegeben, darunter der in der vergangenen Woche verstorbene Medienunternehmer Leo Kirch.

Die Einladung sei fehlerhaft, weil darin eine rechtzeitige Anmeldung von Bevollmächtigten verhinderter Aktionäre verlangt werde, obwohl dafür gar keine Notwendigkeit bestehe, so das OLG. Damit seien die Bedingungen, von denen die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts abhingen, in der Einberufung unzutreffend angegeben. Deshalb seien die auf der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse nichtig, so das OLG.

In der Verhandlung über die Revision der Deutschen Bank sagte deren Anwalt Rainer Hall am Dienstag in Karlsruhe, es handele sich letztlich um einen "Pipifax"-Fehler. Es könne einfach nicht sein, dass daran die Nichtigkeit aller Beschlüsse der Hauptversammlung geknüpft werden solle. Dazu gehört etwa die damalige Wahl des Aufsichtsrates.

Kläger-Anwalt Achim Krämer sprach hingegen von einer "Irreführung" der Aktionäre. Der BGH wollte am späten Nachmittag eine Entscheidung treffen.

dapd