Oppermann droht mit Klagen vor Verfassungsgericht - Gutachten von Ex-Gerichtspräsident Papier SPD will Wahlrechtsreform in Karlsruhe erstreiten

Im festgefahrenen Streit um das Wahlrecht wollen die Sozialdemokraten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn die schwarz-gelbe Koalition bis Ende September keine Regelung verabschiede, werde die SPD-Fraktion eine "Untätigkeitsklage" anstrengen, kündigte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin an.

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SPD will Wahlrechtsreform in Karlsruhe erstreiten

Berlin (dapd). Im festgefahrenen Streit um das Wahlrecht wollen die Sozialdemokraten vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Wenn die schwarz-gelbe Koalition bis Ende September keine Regelung verabschiede, werde die SPD-Fraktion eine "Untätigkeitsklage" anstrengen, kündigte der parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin an. Auch wenn Schwarz-Gelb bei seinem bisherigen Entwurf bleibe, werde es eine Normenkontrollklage geben. Nur ein völlig neuer Vorschlag würde die SPD vom Gang nach Karlsruhe abhalten.

Seit Monaten gibt es Auseinandersetzungen um das Wahlrecht. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Wahlregelung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des "negativen Stimmgewichts" zu finden.

Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden. Union und FDP konnten sich aber nicht zu einer Neuregelung durchringen. Die von Karlsruhe gesetzte Frist lief ohne Ergebnis aus.

Die Koalitionäre legten zuletzt einen Entwurf für eine Neuregelung vor, der nach der Sommerpause weiter beraten werden soll. Künftig soll demnach jedes Bundesland separat seine Volksvertreter in den Bundestag entsenden. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Überhangmandate soll es weiter geben. Diese entstehen dann, wenn durch die Erststimmen mehr Direktkandidaten einer Partei gewählt werden, als ihr durch die Zweitstimmen im Parlament zustehen.

Die Sozialdemokraten halten den Vorschlag für unbrauchbar. Weder das Problem der Überhangmandate noch der Effekt des "negativen Stimmgewichts" werde dadurch beseitigt, beklagen sie.

Oppermann stellte am Mittwoch ein Gutachten des früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier vor. Danach ist das jetzige Wahlrecht nicht mehr anwendbar. Würde unter den aktuellen Umständen ein neuer Bundestag gewählt, hätte laut Papier eine "Wahlprüfungsbeschwerde" Erfolg: Das heißt, das Verfassungsgericht müsste die Wahl für ungültig erklären, und das Parlament würde aufgelöst. Papier bescheinigt den Koalitionären in dem Gutachten einen "Verfassungsverstoß" durch die Tatsache, dass sie keine Neuregelung auf den Weg bringen. Eine Klage hält er für zulässig.

Die Sozialdemokraten wollen die schwarz-gelben Koalitionäre auf diesem Weg zum Handeln zwingen, wie Oppermann sagte. "Wir werden sie auf jeden Fall verklagen", kündigte er an. Lediglich ein völlig neuer Entwurf der Koalition könnte das verhindern. Der bisherige Entwurf sei "nicht reparabel", sagte der SPD-Politiker. Sollte ein alternativer Vorschlag von den Koalitionären kommen, werde seine Fraktion diesen zügig prüfen und über weitere Schritte entscheiden.

Oppermann beklagte, Union und FDP hätten das Thema über Monate und Jahre verschleppt und erst ein halbes Jahr vor dem Ablauf der Frist aus Karlsruhe mit der Arbeit begonnen. Das sei eine "grobe Missachtung" und "beispiellose Respektlosigkeit" gegenüber dem Bundesverfassungsgericht. Oppermann sagte voraus: "Das Gericht wird sich nicht noch einmal vom Gesetzgeber so vorführen lassen."

dapd