Brüsseler Handwerksgespräch Weniger Bürokratie für kleine Betriebe

Die EU hat sich auf ein neues Verbraucherrecht geeinigt. Davon betroffen sind auch Handwerksbetriebe, die vor Ort beim Kunden Verträge abschließen. Der CDU-Abgeordnete Andreas Schwab beantwortet die wichtigsten Fragen dazu.

Andreas Schwab ist seit 2004 EU-Abgeordneter für Südbaden. Foto: ZDH

Weniger Bürokratie für kleine Betriebe

Der ursprüngliche Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission sah zum Teil sehr strenge Vorschriften gerade für Handwerksbetriebe vor. Mit welchen Änderungen müssen Handwerksbetriebe zukünftig rechnen?

Schwab: Handwerksbetriebe arbeiten besonders kundennah. Zuviel Bürokratie können die kleinen und mittleren Betriebe da gar nicht schultern. Nur wegen eines immer wieder kehrenden Problems in Großbritannien - dort gibt es Ärger mit Betrügern, die sich als "Dachdecker" ausgeben - alle Handwerksleistungen undifferenziert mit zusätzlichen Vorschriften zu versehen, erschien mir nicht gerechtfertigt. Ich habe mich deshalb als Berichterstatter der Verbraucherrechte-Richtlinie für praxisnahe und flexible Lösungen für das Handwerk eingesetzt. Letztlich fallen jetzt nur solche Aufträge in den Anwendungsbereich der Richtlinie, die der Handwerker am Arbeitsplatz oder in der Wohnung des Verbrauchers abschließt, ohne dass der Verbraucher ihn dazu vorher aufgefordert hat. So sind beispielsweise Aufmaßarbeiten oder Besuche zur Erstellung eines Kostenvoranschlages weiterhin ohne unerwünschte Folgen möglich. In den Verhandlungen konnte ich den Ministerrat davon überzeugen, dass dies im Sinne von Handwerk und Verbrauchern ist.

Die hohen Anforderungen des europäischen Verbraucherschutzes stellen insbesondere kleine Betriebe vor große Schwierigkeiten. Wie wird dem berechtigten Bedürfnis nach bürokratischen Erleichterungen künftig Rechnung getragen?

Schwab: Mit dieser Richtlinie ist meines Erachtens ein gutes Gleichgewicht zwischen Verbraucherschutz auf der einen Seite und möglichst wenig Bürokratie auf der anderen Seite erreicht. Beispielsweise gelten für Kleinstaufträge bis zu 200 Euro geringere Informationspflichten. Solche Erleichterungen für das Alltagsgeschäft sind notwendig. Aber man muss anerkennen, dass bei der Arbeit an einem neuen Gesetz in der Europäischen Union immer ein Mittelweg zwischen derzeit 27 unterschiedlichen Regelungen gefunden werden muss. Mein Ziel bleibt, dass langfristig alle Unternehmen von den Möglichkeiten, die der Binnenmarkt bietet, profitieren - und dafür muss Europa Anreize für mehr Wachstum und Wettbewerb schaffen.

Widerrufsrechte von Verbrauchern führen gerade für Handwerksbetriebe zu großer Unsicherheit. Wie wird künftig eine ausgewogene Balance zwischen Verbraucherschutz und wirtschaftlichen Interessen garantiert?

Schwab: Das Erfordernis eines "organisierten Versandhandelssystems" in der Richtlinie sorgt dafür, dass die normale Homepage eines Handwerksbetriebes gar nicht von der Richtlinie erfasst wird. Außerdem gibt es nun auch Ausnahmen vom Widerrufsrecht für dringende Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, für vollständig erbrachte Dienstleistungen, und für Waren, die auf Kundenwunsch speziell angefertigt wurden. Es versteht sich schließlich von selbst, dass für eine individuell eingepasste Küche ein Widerrufsrecht unangebracht wäre. Und selbst wenn ein Widerrufsrecht besteht, muss die bis dahin erbrachte Leistung anteilig bezahlt werden. Ich denke, dass der erzielte Kompromiss für das Handwerk tragfähig ist, auch wenn es in den einzelnen Organisationen einige weitergehende Wünsche gab.

Obwohl mit der Abstimmung im Plenum des EP und im Rat die Diskussion um die Verbraucherrechte-Richtlinie zunächst ihr vorläufiges Ende findet, plant die Kommission im Rahmen des Europäischen Vertragsrechts das Thema erneut aufzugreifen. Inwieweit wird Sie das Dossier weiter begleiten? Erachten Sie ein höheres Verbraucherschutzniveau im Rahmen des Europäischen Vertragsrechts für angemessen?

Schwab: Das Thema ist für die mittelständische Wirtschaft in Europa, und insbesondere in Deutschland von hoher Bedeutung. Daher muss es uns weiter beschäftigen. Ob allerdings beispielsweise eine 10-jährige Gewährleistungsfrist wirklich praktikabel ist – das muss in der Diskussion um den Vorschlag für ein neues, optionales Europäisches Recht in den nächsten Jahren geklärt werden. Verbraucherschutz ist sinnvoll, weil Verbraucher dann mit größerer Offenheit an die Sache gehen. Aber es muss auch klar sein, dass die Kosten für einen übertriebenen Verbraucherschutz am Ende alle mit Mehrkosten bezahlen.

ZDH/dhz