Der Bundesgerichtshof prüft heute (9.00 Uhr), ob ein Gastwirt Schadenersatzanspruch gegen seinen Verpächter hat, weil der nach dem Rauchverbot einen Umbau der Gaststätte ablehnte. Ein Kneipenbetreiber im Raum Koblenz hatte 2005 eine Gaststätte mit zwei Räumen gepachtet. Nachdem in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, gingen die Umsätze in der Gaststätte zurück.
Kneipier verlangt nach Rauchverbot Schadenersatz
Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof prüft heute (9.00 Uhr), ob ein Gastwirt Schadenersatzanspruch gegen seinen Verpächter hat, weil der nach dem Rauchverbot einen Umbau der Gaststätte ablehnte. Ein Kneipenbetreiber im Raum Koblenz hatte 2005 eine Gaststätte mit zwei Räumen gepachtet. Nachdem in Rheinland-Pfalz das Nichtraucherschutzgesetz eingeführt wurde, gingen die Umsätze in der Gaststätte zurück. Der Wirt verlangte von seinem Verpächter einen Umbau, um einen Raucherraum einrichten zu können, was der Verpächter aber ablehnte. Daraufhin verklagte der Wirt den Eigentümer auf Schadenersatz.
In den Vorinstanzen war die Klage gescheitert. Der BGH muss jetzt entscheiden, ob der Verpächter für die Umsatzeinbußen Schadenersatz leisten muss. Das Pachtverhältnis endete im September 2008.
dapd
