Nun ist es amtlich: Die beiden früheren RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer müssen nicht in Beugehaft. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte am Montag Medienberichte über eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.
Keine Beugehaft für Ex-RAF-Terroristen Haag und Mayer
Karlsruhe/Stuttgart (dapd). Nun ist es amtlich: Die beiden früheren RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer müssen nicht in Beugehaft. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft bestätigte am Montag Medienberichte über eine entsprechende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Mit der Anordnung der Beugehaft wollte das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart eine Zeugenaussage von Haag und Mayer im RAF-Prozess um das Buback-Attentat erzwingen.
Laut BGH steht Haag und Mayer "ein umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht" zu. Für beide bestehe bei einer Aussage im Prozess gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker "eine konkrete Gefahr einer weiteren Strafverfolgung", heißt es in dem bislang noch unveröffentlichte Beschluss des 3. Strafsenats des BGH, der der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Beschwerden der früheren Terroristen waren damit erfolgreich.
dapd
