Bei der Neuregelung der Rundfunkgebühren muss nachgebessert werden
Von Lothar Semper
Kein Zukunftsmodell
Die Rundfunk- und Fernsehgebühren sind seit Jahren in der Diskussion und vielen ein Dorn im Auge; Letzteres gilt insbesondere auch für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ). Derzeit ist grundsätzlich jeder, der ein Rundfunkgerät zum Empfang bereithält, zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet. Die tatsächliche Nutzung des Geräts ist dafür nicht ausschlaggebend. Die technische Entwicklung hat dieses Modell allerdings längst überholt. Über PCs und teilweise auch schon Handys ist heute ebenfalls via Internet Rundfunkempfang möglich.
Es gab vor Jahren bereits einen Sturm der Entrüstung, als derartige Geräte der Rundfunkgebührenpflicht unterworfen wurden. Vor allem Gewerbetreibende, die auf den PC als Arbeitsgerät angewiesen sind und denen der Staat Meldepflichten über PC und Internet abfordert, fühlten sich auf den Arm genommen. Seit Jahren wurde nach Alternativen gesucht. Die Ministerpräsidenten der Bundesländer haben nun Eckpunkte für eine umfassende Reform der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen. Zwei Punkte stechen dabei besonders hervor: Zum einen der Übergang von der geräteorientierten Gebührenerfassung zur Haushalts- und Betriebsstättenabgabe. Zum anderen die Abgabenpflicht ohne Vorhandensein entsprechender Geräte. Gerade dieser Punkt wird mit Sicherheit - sollte er 2013 genau so in Kraft treten - noch die Gerichte beschäftigen.
Pro-Kopf-Belastung zu hoch
Mit dem Äquivalenzprinzip, wonach hinter jeder Leistung eine entsprechende Gegenleistung stehen sollte, ist dies nur schwer zu vereinbaren. Auch die geplante Einbeziehung der Betriebsstätten wird und muss noch diskutiert werden. So wie derzeit vorgesehen, kann es auf keinen Fall gehen. Erste Modellrechnungen zeigen, dass eine Reform entsprechend der Eckpunkte erhebliche Mehrbelastungen zur Folge hätte.
Es gibt Unternehmen - vor allem aus Branchen, in denen es häufig Filialen gibt -, deren Gebührenpflicht sich um das Achtfache erhöhen würde. Die Staffelung der Beiträge ist zudem mittelstandsfeindlich, da die durchschnittliche Belastung pro Mitarbeiter bei Großunternehmen deutlich geringer ist. Betriebsinhaber werden ferner nicht verstehen, dass sie neben ihrer Betriebsstätte auch für Betriebsfahrzeuge, selbst wenn kein Radio eingebaut ist, zahlen sollen. Es wird und muss deshalb noch eine intensive Diskussion über die endgültige Fassung der Rundfunkfinanzierung geben. Dabei sollten im Übrigen auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten selbst nicht ausgenommen werden. Als Gebührenzahler wird man den Eindruck nicht los, dass hier bei weitem noch nicht alle Einsparpotenziale ausgereizt sind.