Gentests an künstlich befruchteten Eizellen sind künftig in bestimmten Fällen gesetzlich erlaubt. Die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) fand am Donnerstag nach teils emotionaler Debatte eine parteiübergreifende Mehrheit im Bundestag. Die Kirchen bedauerten die Entscheidung für die ethisch umstrittenen Tests auf Krankheiten und Behinderungen.
PID in engen Grenzen zugelassen
Berlin (dapd). Gentests an künstlich befruchteten Eizellen sind künftig in bestimmten Fällen gesetzlich erlaubt. Die begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) fand am Donnerstag nach teils emotionaler Debatte eine parteiübergreifende Mehrheit im Bundestag. Die Kirchen bedauerten die Entscheidung für die ethisch umstrittenen Tests auf Krankheiten und Behinderungen. Die Bundesärztekammer sagte eine verantwortungsvolle Umsetzung zu.
Die Bundestagsabgeordneten hatten in einer vierstündigen Debatte ohne Fraktionszwang um ihre Positionen gerungen. Zur Entscheidung standen drei Vorschläge - ein striktes Verbot der PID, ein Verbot mit Ausnahmen oder eine begrenzte Zulassung. In der Schlussabstimmung votierten 326 Abgeordnete für die begrenzte PID-Zulassung, 260 von 594 teilnehmenden Parlamentariern dagegen, acht enthielten sich.
Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung in einem sehr frühen Stadium auf Erbkrankheiten oder Behinderungen untersucht. Nur gesunde Embryonen werden in den Mutterleib eingesetzt, die anderen sterben ab. Mit der Ergänzung des Embryonenschutzgesetzes reagiert das Parlament auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Dieser hatte im Juli 2010 der vorherrschenden Auffassung widersprochen, dass PID verboten sei. Nun machte das Parlament erstmals klare Vorgaben für die Anwendung der Methode.
Für die Zulassung der PID geworben hatten unter anderen Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU), ihr Parteikollege Peter Hintze und die FDP-Gesundheitspolitikerin Ulrike Flach. Hintze sagte, die Methode helfe, Fehl- oder Totgeburten und Abtreibungen zu vermeiden, weil kranke Embryonen nicht eingepflanzt würden. Flach wies auch die Befürchtung zurück, dass mit der begrenzten Zulassung ein Dammbruch absehbar sei. Es gehe nur um wenige Hundert Fälle, und über jeden einzelnen werde eine Ethikkommission entscheiden, sagte die FDP-Politikerin. Für diese Position warben unter anderen auch der SPD-Abgeordnete Karl Lauterbach, die CDU-Politikerin Katherina Reiche und der Grünen-Abgeordnete Jerzy Montag. Sie fand letztlich eine Mehrheit.
Für ein PID-Verbot traten neben Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) und dem Patientenbeauftragten Wolfgang Zöller (CSU) die SPD-Politiker Wolfgang Thierse und Andrea Nahles, die Linken-Abgeordneten Ilja Seifert und Kathrin Vogel sowie die Grünen-Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt und Birgitt Bender ein. Zöller sagte, das "Recht auf Leben darf nicht zur Disposition gestellt werden". Auch Kauder betonte: "Es geht heute um die Ethik des Lebens." Doch unterlagen die Befürworter des Verbots, für das auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Stimme gab.
Keine Chance hatte auch eine Kompromissformel des SPD-Abgeordneten René Röspel und anderer. Sie hatten eine Zulassung der PID nur in wenigen Ausnahmefällen für Eltern mit einem hohen Risiko für eine Fehl- oder Totgeburt vorgeschlagen. Die Position trugen unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz mit.
Die Deutsche Bischofskonferenz bedauerte die Zulassung der PID und drang darauf, die Methode tatsächlich nur eng begrenzt anzuwenden. Die Evangelische Kirche in Deutschland lobte zwar die nun geschaffene Rechtssicherheit, bemängelte aber, die Zulassung sei zu weitgehend.
Die Bundesärztekammer versicherte, man werde Sorge tragen, dass die strengen Bedingungen eingehalten werden. PID dürfe kein Routineverfahren werden. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe befürchtet dennoch eine breite Anwendung. "Viele Menschen mit Behinderungen müssen diese Entscheidung als diskriminierend empfinden", erklärte der Verband.
dapd