Wegen mehrere Brandanschläge auf Berliner Moscheen ist ein 30-Jähriger zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Anschließend soll der Berliner in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, heißt es in dem Urteil des Berliner Landgerichts vom Mittwoch.
Moscheen-Brandstifter muss zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis
Berlin (dapd). Wegen mehrere Brandanschläge auf Berliner Moscheen ist ein 30-Jähriger zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Anschließend soll der Berliner in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden, heißt es in dem Urteil des Berliner Landgerichts vom Mittwoch.
Nach Einschätzung des Gerichts leidet der Mann unter psychischen Störungen, ein fremdenfeindliches Motiv stellte das Gericht nicht fest.
Der 30-Jährige hatte im Januar einen Sprengsatz in einer Moschee in Wilmersdorf gezündet. Zuvor hatte er seit Juni 2010 immer wieder versucht, muslimische Einrichtungen in Brand zu setzen. Menschen wurden bei den Anschlägen nicht verletzt, der Sachschaden war gering.
dapd
