Sozialabbau oder notwendige Reform der Sozialversicherung?
Rentenbeiträge für Langzeitarbeitslose streichen?
PRO Das deutsche Rentensystem beruht auf dem Grundsatz, dass sich die Höhe der Rente danach richtet, wie viel im Arbeitsleben eingezahlt wurde. Da ALG-II-Bezieher nicht arbeiten, sollte auch eine Zahlung an die Rentenversicherung wegfallen. Die sehr geringen Beiträge für ALG-II-Bezieher führen zu einer Rentenanwartschaft von monatlich 2,09 Euro pro Jahr der Arbeitslosigkeit. Selbst 50 Jahre ALG-II-Bezug ergeben nicht mehr als 104,50 Euro Rente im Monat, das bringt den Betroffenen nichts und sie bleiben in der Grundsicherung. Zudem sind die Zahlungen an die Rentenversicherungen versicherungsfremde Leistungen, die durch Steuermittel finanziert werden. Wir setzen alles daran, Menschen in Arbeit zu bringen und die Voraussetzungen für die Eigenvorsorge besonders für diejenigen Risikogruppen zu verbessern, die von Altersarmut betroffen sind. Dazu gehört auch die bereits erfolgte Anhebung des Schonvermögens für private Altersvorsorge. Voraussetzung Nr. 1 für eine gute Rente ist und bleibt ein Job. Wenn alle Sparvorschläge der Bundesregierung das Parlament unverändert durchlaufen, werden die sozialen Leistungen auf dem Niveau des Jahres 2007, also dem der Beschlüsse der rot-grünen Regierung liegen. Dies mit einer Kampagne gegen angeblichen Sozialabbau zu beantworten, ist politisch durchsichtig und sachlich ungerechtfertigt. Sozialleistungen können nicht immer weiter ausgeweitet, sondern müssen auf das nötige Maß begrenzt werden. Andernfalls kollabieren die sozialen Sicherungssysteme.
CONTRA Die schwarz-gelbe Koalition hat Anfang Juni ein Kürzungspaket geschnürt, das sie vor allem von Versicherten, Arbeitslosen, Rentnern und Rentnerinnen tragen lässt. So sollen ab 2011 für Arbeitslosengeld-II-Bezieher keine Rentenversicherungsbeiträge mehr bezahlt werden. Dabei haben sie schon jetzt ein weit überdurchschnittliches Altersarmutsrisiko. Zwar helfen monatliche Rentenansprüche von 2,09 Euro für ein Jahr Hartz-IV-Bezug nicht weiter, um Altersarmut zu verhindern. Dass der Betrag so niedrig ist, dafür trägt die Politik mit ihren Kürzungen in den letzten Jahren die Verantwortung. Damit jetzt die völlige Streichung zu begründen, ist schlicht verlogen. Um Altersarmut zu bekämpfen, ist die bessere Absicherung in der Rente von Langzeitarbeitslosen und Menschen mit unsicherer Beschäftigung dringend nötig. Sonst platzt in Zukunft die Grundsicherung im Alter aus allen Nähten, weil Millionen Menschen von ihrer Rente nicht mehr werden leben können, obwohl sie jahrzehntelang gearbeitet haben. Mit den Rentenbeiträgen war auch der Zugang zur Rehabilitation und zur Erwerbsminderungsrente verbunden. Der soll für die Hartz-IV-Bezieher wohl gerettet werden: Das ist sozialpolitisch richtig, bezahlen sollen aber künftig die Beitragszahler dafür. Der Bund bedient sich also der eisernen Reserve der Rentenversicherung - mit circa acht Milliarden Euro bis 2014 - und belastet die Beitragszahler zusätzlich. Beitragssatzsenkungen und dringend notwendige Leistungsverbesserungen kann man damit vergessen.