Schadenersatzklage endet mit Vergleich Frühere Vulkan-Manager müssen zahlen

Eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder des 1996 in Konkurs gegangenen Bremer Vulkan-Konzerns ist mit einem Vergleich beendet worden. Die Beklagten erklärten sich bereit, an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) Beträge zwischen 10.000 und 80.000 Euro zu zahlen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen am Montag mitteilte.

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Frühere Vulkan-Manager müssen zahlen

Bremen (dapd). Eine Schadenersatzklage gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder des 1996 in Konkurs gegangenen Bremer Vulkan-Konzerns ist mit einem Vergleich beendet worden. Die Beklagten erklärten sich bereit, an die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) Beträge zwischen 10.000 und 80.000 Euro zu zahlen, wie das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen am Montag mitteilte.

Die Rechtsnachfolgerin der Treuhandanstalt hatte die vier Ex-Vorstände auf je knapp fünf Millionen Euro Schadenersatz verklagt. Unter anderem ging es darum, dass Investitionsbeihilfen in Höhe von knapp 100 Millionen Euro zur Unterstützung des zur Vulkan Verbund AG gehörenden Wismarer MTW-Schiffswerft nicht mehr zurückgezahlt werden konnten. Nach Ansicht der BvS hätten die Manager aber rechtzeitig erkennen können, dass die Rückzahlbarkeit wegen der eintretenden Liquiditätsengpässe nicht gesichert gewesen sei. Sie warf den Beklagten Pflichtverletzung vor.

Die Klage war zunächst vom Landgericht Bremen und dem Oberlandesgericht Bremen in den Jahren 1997 und 1999 abgewiesen worden. Eine Revision hatte dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof im Jahr 2001 das Urteil des OLG Bremen aufhob und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwies.

Ex-Vulkan-Chef Friedrich Hennemann gehörte nicht zu den Beklagten. Gegen ihn wird eine eigenständige Klage auf Schadenersatz beim Landgericht geführt.

dapd