München darf keine pauschale "Bettensteuer" einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. Demnach verstößt ein Steuersatz von 2,50 Euro für jede Übernachtung unabhängig vom Zimmerpreis gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Gericht lehnt pauschale Bettensteuer in München ab
München (dapd). München darf keine pauschale "Bettensteuer" einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt. Demnach verstößt ein Steuersatz von 2,50 Euro für jede Übernachtung unabhängig vom Zimmerpreis gegen das steuerrechtliche Gleichbehandlungsgebot, wie das Gericht am Freitag mitteilte.
Zudem begründeten die Richter das Urteil unter anderem mit den vom Bund 2010 beschlossenen Steuererleichterungen für Hotelübernachtungen. Eine kommunale Übernachtungssteuer laufe dieser Entscheidung zuwider und beeinträchtige deshalb öffentliche Belange, hieß es.
Die Regierung von Oberbayern hatte die vom Stadtrat beschlossene Bettensteuer nicht genehmigt. Die Klage der Stadt München gegen diese Entscheidung wurde vom Gericht nun abgelehnt.
(Urteil vom 30. Juni 2011, Az.: M 10 K 10.5725)
dapd
