Ankauf gestohlener Bankdaten laut Gutachten nicht strafbar Zulässiger Beweis

Beim umstrittenen Ankauf im Ausland gestohlener Bankdaten von Anlegern haben sich einem Pressebericht zufolge weder ausländische Informanten noch deutsche Beamte strafbar gemacht. Die Daten könnten auch in Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden, gehe aus einem zentralen Rechtsgutachten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble zum Datenankauf hervor, berichtet der "Tagesspiegel".

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Zulässiger Beweis

Berlin (dapd). Beim umstrittenen Ankauf im Ausland gestohlener Bankdaten von Anlegern haben sich einem Pressebericht zufolge weder ausländische Informanten noch deutsche Beamte strafbar gemacht. Die Daten könnten auch in Gerichtsverfahren als Beweismittel verwendet werden, gehe aus einem zentralen Rechtsgutachten von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Datenankauf hervor, wie der Berliner "Tagesspiegel" (Mittwochausgabe) berichtet.

"Es existiert keine gesetzliche Norm, die den Erwerb von steuerlich und steuerstrafrechtlich relevantem Informationsmaterial gegen Entgelt verbietet, unbeschadet dessen, auf welche Weise der Informant selbst an dieses gelangt ist", zitiert das Blatt aus dem Gutachten.

Schäuble hatte das von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm verfasste Gutachten laut Zeitung zurückgehalten, weil es für laufende Ermittlungsverfahren eine Rolle spiele und eine Veröffentlichung die Beziehungen zur Schweiz gefährde. Erst nach einer Klage des "Tagesspiegels" nach dem Informationsfreiheitsgesetz habe es der Minister im Zuge eines Vergleichs vor dem Berliner Verwaltungsgericht vergangene Woche herausgegeben.

dapd