Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird nicht als Zeuge im Kirch-Prozess gegen die Deutsche Bank aussagen. Der Altkanzler habe sich in einem Brief an das Oberlandesgericht München auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach Artikel 47 Grundgesetz berufen, teilte der Senatsvorsitzende Guido Kotschy am Dienstag mit.
Schröder verweigert Aussage im Kirch-Prozess
München (dapd). Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) wird nicht als Zeuge im Kirch-Prozess gegen die Deutsche Bank aussagen. Der Altkanzler habe sich in einem Brief an das Oberlandesgericht München auf sein Zeugnisverweigerungsrecht nach Artikel 47 Grundgesetz berufen, teilte der Senatsvorsitzende Guido Kotschy am Dienstag mit.
Schröder hatte kurz vor der Pleite von Leo Kirchs Medienkonzern im April 2002 den damaligen Deutsche-Bank-Vorstandssprecher Rolf Breuer, Bertelsmann-Vorstandschef Thomas Middelhoff und WAZ-Verleger Erich Schumann zu einem Gespräch eingeladen. Nach der Insolvenz hat Kirch Breuer und die Deutsche Bank auf 3,3 Milliarden Euro Schadenersatz verklagt, weil sie ihn gezielt in die Insolvenz getrieben hätten.
Middelhoff hatte als Zeuge vor Gericht aber bestritten, dass es bei dem Abendessen mit Schröder um die Aufteilung der Kirch-Gruppe gegangen sei. Das Gericht akzeptierte Schröders Zeugnisverweigerung als rechtens.
Für Ende Oktober wurden mehrere ehemalige Vorstandsvorsitzende und Vorstände von Commerzbank, Dresdner Bank, Hypovereinsbank und BayernLB als Zeugen geladen. Das Gericht will wissen, ob Breuers Interview vom Februar 2002, in dem er Kirchs Kreditwürdigkeit bezweifelt hatte, die Kreditvergabe der anderen Banken beeinflusst hatte.
Am 14. November will das Gericht die Verlegerin Friede Springer vernehmen. Kirch hatte damals seine Beteiligung am Axel-Springer-Verlag für einen Kredit an die Deutsche Bank verpfändet.
dapd
