Nötige Zweidrittelmehrheit erreicht Schweriner Landtag beschließt Schuldenbremse

Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die dortigen Kommunen dürfen per Landesverfassung ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Der Landtag verankerte am Dienstag mit der Zustimmung von 50 der 71 Abgeordneten die lange umstrittene Schuldenbremse in der Verfassung. 17 Parlamentarier stimmten mit Nein.

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Schweriner Landtag beschließt Schuldenbremse

Schwerin (dapd). Das Land Mecklenburg-Vorpommern und die dortigen Kommunen dürfen per Landesverfassung ab dem Jahr 2020 keine neuen Schulden mehr machen. Der Landtag verankerte am Dienstag mit der Zustimmung von 50 der 71 Abgeordneten die lange umstrittene Schuldenbremse in der Verfassung. 17 Parlamentarier stimmten mit Nein. Damit erreichte die Schweriner Regierungskoalition aus SPD und CDU mit Unterstützung der FDP die nötige Zweidrittelmehrheit von 48 Stimmen.

Eine Schuldenbremse, also die rechtliche Verpflichtung, grundsätzlich auf neue Schulden in den Haushalten zu verzichten, war bereits im Juli 2009 ins deutsche Grundgesetz aufgenommen worden. Die Formulierung in der Landesverfassung orientiert sich daran.

dapd