Opposition kritisiert Konzept der Koalition Wahlrechtsreform: Koalition lässt Frist verstreichen

Das Wahlrecht wird nicht vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist reformiert. Die Richter hatten im Jahr 2008 erklärt, bis zum 30. Juni 2011 müssten bestimmte Regelungen geändert werden, da sie verfassungswidrig seien. Doch der Bundestag befasst sich am Donnerstag zum ersten Mal mit einem Reformvorschlag der Koalitionsfraktionen.

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Wahlrechtsreform: Koalition lässt Frist verstreichen

Berlin (dapd). Das Wahlrecht wird nicht vor Ablauf der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist reformiert. Die Richter hatten im Jahr 2008 erklärt, bis zum 30. Juni 2011 müssten bestimmte Regelungen geändert werden, da sie verfassungswidrig seien. Doch der Bundestag befasst sich am Donnerstag zum ersten Mal mit einem Reformvorschlag der Koalitionsfraktionen, wie der parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Peter Altmaier (CDU), am Dienstag in Berlin sagte. Im September sollten dann Experten angehört werden.

Altmaier sagte, es wäre durchaus möglich gewesen, den Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause zu verabschieden. Er verteidigte das Vorgehen mit der Hoffnung auf "parteiübergreifende Gespräche" und auf eine Lösung, "die von allen mitgetragen werden kann". Vertreter von SPD, Linken und Grünen hatten das Konzept von Union und FDP am Montag bereits scharf kritisiert.

dapd