SPD will gegen Koalitionsvorhaben klagen - Erste Lesung am Freitag im Bundestag Konsens zu Wahlrechtsreform fraglich

Kurz vor Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Reform des Wahlrechts ist kein breiter Konsens in Sicht. Die SPD drohte am Montag mit einer Klage gegen die Pläne der Koalition.

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Konsens zu Wahlrechtsreform fraglich

Berlin (dapd). Kurz vor Ende der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist zur Reform des Wahlrechts ist kein breiter Konsens in Sicht. Die SPD drohte am Montag mit einer Klage gegen die Pläne der Koalition. Sollte es keinen Vorschlag geben, "der wirklich eine Überwindung der Überhangmandate vorsieht, dann werden auch wir einen Klageweg nicht ausschließen", sagte Generalsekretärin Andrea Nahles am Montag nach einer Sitzung des Parteivorstands in Berlin.

Künftig soll nach den Plänen der Koalition jedes Bundesland separat seine Volksvertreter wählen und in den Bundestag entsenden. Anders als bisher sollen die Zweitstimmen nicht mehr zwischen den Ländern verrechnet werden. Ausschlaggebend für die Anzahl der Mandate aus einem Land soll unter anderem die Wahlbeteiligung sein. Überhangmandate soll es weiter geben. Diesen Vorschlag hatten Anfang April bereits der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings und der FDP-Innenpolitiker Stefan Ruppert unterbreitet.

Zusätzlich sieht der aktuelle Vorschlag nun vor, dass die Reststimmen, die nicht für ein Mandat ausreichen, bundesweit verrechnet werden. Wie ein Sprecher der Unions-Fraktion erläuterte, sind dafür Ausgleichsmandate vorgesehen. Berechnungen der Koalition zufolge hätte dies bei den vergangenen fünf Bundestagswahlen fünf Ausgleichmandate ergeben.

Am Freitag will der Bundestag erstmals über die Wahlrechtsreform beraten. Die abschließende Beratung ist erst nach der Sommerpause geplant. Nach Angaben des Sprechers hat die Koalition ein Interesse daran, vor der abschließenden Lesung zu einem Konsens mit der Opposition zu kommen.

Doch auch Linke und Grüne lehnten die Pläne in der jetzigen Form ab. Der Vorschlag von Union und FDP sei eine Zumutung, klagte der Linke-Politiker Jan Korte. Die Koalition verlasse die gute Tradition, beim Wahlrecht einen möglichst breiten Konsens anzustreben.

Auch Grünen-Chef Cem Özdemir nannte die Pläne unzureichend und verwies darauf, dass sich eine solche Gesetzesänderung nicht mit einer knappen Mehrheit durchsetzen lasse.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2008 die bisherige Regelung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde beauftragt, bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Alternative zur Regelung des "negativen Stimmgewichts" zu finden. Bislang kann es in Ausnahmefällen für eine Partei vorteilhafter sein, deutlich weniger Zweit- als Erststimmen zu erhalten, da die Zweitstimmenergebnisse auf Bundesebene verrechnet werden.

dapd