Zwei Wochen vor der Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik ringen die Abgeordneten des Bundestages weiter um eine Lösung. Ein Kompromissvorschlag für eine Freigabe der PID in Einzelfällen soll jetzt so verändert werden, dass mehr Parlamentarier zustimmen können, wie das Büro des SPD-Abgeordneten René Röspel am Freitag bestätigte.
Ringen um Kompromiss bei PID
Berlin (dapd). Zwei Wochen vor der Entscheidung zur Präimplantationsdiagnostik ringen die Abgeordneten des Bundestages weiter um eine Lösung. Ein Kompromissvorschlag für eine Freigabe der PID in Einzelfällen soll jetzt so verändert werden, dass mehr Parlamentarier zustimmen können, wie das Büro des SPD-Abgeordneten René Röspel am Freitag bestätigte. Die Bundesärztekammer drängt das Parlament allerdings, die Zulassung der umstrittenen Gentests etwas weiter zu fassen.
Bei der PID werden Embryonen aus künstlicher Befruchtung vor der Einpflanzung in den Mutterleib auf Krankheiten oder Behinderungen untersucht. Der Bundestag will am 7. Juli entscheiden, ob dies künftig erlaubt werden soll. Debattiert werden drei Optionen: eine Zulassung für Paare mit hohem Risiko für Erbkrankheiten; ein Verbot der PID; oder als Kompromiss eine Zulassung für wenige Einzelfälle.
Dieser Kompromissvorschlag, hinter dem neben Röspel unter anderen Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) und die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz stehen, soll nun etwas verändert werden. Demnach soll die PID nur erlaubt werden, wenn eine Erbkrankheit der Eltern mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Fehl- oder Totgeburt führen würde.
Bisher sollte dies auch gelten, wenn der Tod des Kindes im ersten Lebensjahr wahrscheinlich ist. Die Passage soll gestrichen werden. "In der Expertenanhörung im Bundestag hat sich gezeigt, dass das Kriterium des ersten Lebensjahres willkürlich ist", sagte Hinz der "Berliner Zeitung".
Die Bundesärztekammer plädiert dagegen für den etwas weiter gefassten Vorschlag zur Zulassung der PID, den unter anderen der CDU-Politiker Peter Hintze und die FDP-Gesundheitsexpertin Ulrike Flach unterstützen. Danach soll die PID erlaubt sein, wenn die Eltern von einer schweren erblichen Vorbelastung wissen. "Wir sind am nächsten bei dem Flach-Entwurf", sagte der Leipziger Gynäkologe Heribert Kentenich bei der Vorstellung der Position der Bundesärztekammer.
In bestimmten Fällen sei die PID ethisch weniger problematisch als Gentests während der Schwangerschaft, die häufig zu Abtreibungen führten, sagte auch Kammervorstand Jan Schulze. Bei der Diskussion solle man an die betroffenen Paare denken. Da Gentests während der Schwangerschaft bereits zulässig seien, handele es sich beim Streit über die PID um eine "Feigenblattdiskussion", meinte Schulze.
Zulässig sein soll die PID aus Sicht der Bundesärztekammer nur bei Paaren, die ein hohes Risiko haben, ein Baby mit einer schwerwiegenden genetischen Erkrankung zu bekommen. Angewendet werden soll die Methode unter strengen Auflagen und Bedingungen. Einen entsprechenden Beschluss hatte der Deutsche Ärztetag Anfang Juni in Kiel mit großer Mehrheit gefasst.
Wie die Abstimmung im Bundestag ausgeht, ist schwer abzusehen. Denn zwischen Gegnern und Befürwortern herrscht quasi ein Patt: Hinter dem Verbotsantrag stehen 196 Abgeordnete; der Flach-Vorschlag für eine Zulassung hat offiziell 216 Unterstützer. Der Kompromissvorschlag von Lammert, Röspel und Hinz hat nur 36 Unterstützer. Laut "Berliner Zeitung" könnte er aber nach der Änderung weitere Anhänger finden. 172 Abgeordnete gelten als unentschlossen.
dapd
