Die massenhafte Erfassung von Handydaten während der Proteste am 19. Februar in Dresden wird ein juristisches Nachspiel haben. Das Bündnis Dresden-Nazifrei forderte am Donnerstag in Berlin alle Betroffenen auf, bei der Staatsanwaltschaft Dresden Auskunft über ihre gespeicherten Daten einzuholen, und eine rechtliche Prüfung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen.
Handydatenerfassung hat juristisches Nachspiel
Dresden/Berlin (dapd-lsc). Die massenhafte Erfassung von Handydaten während der Proteste am 19. Februar in Dresden wird ein juristisches Nachspiel haben. Das Bündnis Dresden-Nazifrei forderte am Donnerstag in Berlin alle Betroffenen auf, bei der Staatsanwaltschaft Dresden Auskunft über ihre gespeicherten Daten einzuholen, und eine rechtliche Prüfung beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Abgeordnete der Grünen im sächsischen Landtag sowie Journalisten der Berliner Tageszeitung "taz" legten Beschwerde gegen die Datenerfassung ein.
Prominente Mitglieder des Bündnisses Dresden-Nazifrei kündigten an, bis in die obersten Gerichtsinstanzen zu gehen. Die Erfassung von Daten friedlicher Demonstranten und unbeteiligter Anwohner führe nicht zu Ermittlungserfolgen, sagte der thüringische Fraktionsvorsitzende der Linken, Bodo Ramelow, zu Begründung.
Jenas Oberbürgermeister Albrecht Schröter (SPD) warf den Ordnungsorganen vor, die Methode lediglich zur Abschreckung potenzieller Demonstranten zu nutzen. Es werde aber nicht gelingen, die Netzwerke gegen Rechts zu schwächen. Ver.di-Jugendsekretär Ringo Bischoff sagte, die Methode greife tief in Privatsphäre und Pressefreiheit von Demonstranten ein und zeige die Ohnmacht von Sicherheitskräften bei über Internet und Handy koordinierten Protestaktionen.
Beschwerde beim Amtsgericht Dresden legten die sächsischen Grünen-Landtagsabgeordneten Eva Jähnigen, Miro Jennerjahn und Johannes Lichdi ein. Die Staatsanwaltschaft habe Jähnigen und Lichdi mitgeteilt, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen "grober Störung einer Versammlung" eingeleitet worden sei, erklärten die Grünen. Da in zahlreichen Ermittlungsakten wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz Funkzellenauswertungen enthalten seien, dürften auch die Handys der Abgeordneten erfasst worden sein, hieß es weiter.
"Grundlage der Pressefreiheit staatlich außer Kraft gesetzt"
Auch die Berliner Tageszeitung "taz" geht juristisch gegen die Datenerfassung vor. Sechs Journalisten des Blattes legten am Donnerstag Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft Dresden ein. Ziel sei es, die Rechtswidrigkeit der Aktion feststellen zu lassen. Chefredakteurin Ines Pohl sagte, in dem Fall sei die "Grundlage der Pressefreiheit staatlich außer Kraft gesetzt" worden.
Nach Ansicht des früheren Bundesinnenministers Gerhart Baum (FDP) war die Funkzellenabfrage "in hohem Maße unverhältnismäßig". Das Bundesverfassungsgericht habe für das Einbeziehen von Unverdächtigen in Fahndungsmaßnahmen enge Grenzen gesetzt. Die Maßnahme sei zudem nicht wirkungsvoll, da die gewonnenen Informationen kriminologisch kaum verwertbar seien. Das sei "das Schlimmste, was passieren kann: einschneidende Eingriffe in die Grundrechte auf der einen Seite und kein wirklicher Gewinn für die Ermittlungsbehörden auf der anderen Seite".
Grüne wollen mehr Rechte für Datenschutzbeauftragten
Die Grünen im sächsischen Landtag forderten unterdessen eine Informationspflicht an den Landesdatenschutzbeauftragten sowie die Betroffenen bei Datenpannen. Zudem soll der Datenschutzbeauftragte nach Verstößen Löschung, Sperrung oder Unterlassung der Verarbeitung anordnen dürfen. Die Fraktion werde in der kommenden Woche im Landtag bei Beratungen über eine Novelle des Datenschutzgesetzes Änderungsanträge stellen.
Aufgrund von Ermittlungen wegen schweren Landfriedensbruchs durch gewalttätige Demonstranten hat die Dresdner Polizei mindestens 138.000 Daten von Handynutzern gespeichert. Dabei handelt es sich nach Angaben der Dresdener Staatsanwaltschaft aber weder um Inhalte von Kurzmitteilungen noch um Gesprächsaufzeichnungen.
dapd
