Die Bewährungsauflagen gelten fünf Jahre Birgit Hogefeld muss strenge Bewährungsauflagen erfüllen

Die aus dem Gefängnis entlassene ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld muss strenge Bewährungsauflagen erfüllen. Sie müsse etwa jeden Wohnungswechsel sowie die Aufnahme von Arbeit und die Änderung der Arbeitsstelle mitteilen, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Mittwoch auf dapd-Anfrage.

Foto: dapd

Birgit Hogefeld muss strenge Bewährungsauflagen erfüllen

Frankfurt/Main (dapd). Die aus dem Gefängnis entlassene ehemalige RAF-Terroristin Birgit Hogefeld muss strenge Bewährungsauflagen erfüllen. Sie müsse etwa jeden Wohnungswechsel sowie die Aufnahme von Arbeit und die Änderung der Arbeitsstelle mitteilen, sagte ein Sprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main am Mittwoch auf dapd-Anfrage.

Auch müsse sie ihrem Bewährungshelfer jeden Auslandsaufenthalt von mehr als drei Wochen vor Antritt der Reise schriftlich mitteilen, theoretisch könne dieser auch verboten werden. Die Bewährungsauflagen gelten den Angaben zufolge fünf Jahre. Dies sei die höchste gesetzlich mögliche Frist, sagte der Sprecher.

Das Oberlandesgerichts Frankfurt hatte die Reststrafe für Hogefeld vor zwei Wochen zur Bewährung ausgesetzt. Sie hatte 18 Jahre unter anderem wegen mehrfachen Mordes im Gefängnis gesessen und ist seit Montag wieder auf freiem Fuß.

dapd