"Wir stehen unter Erfolgsdruck, wir stehen aber auch unter Zeitdruck" Bosbach sieht Politik bei Wahlrechtsreform deutlich unter Druck

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, warnt davor, dass das Bundesverfassungsgericht eine Wahlrechtsreform vorschreiben könnte, wenn der Bundestag sich selbst nicht auf eine Reform einigt. "Wir stehen unter Erfolgsdruck, wir stehen aber auch unter Zeitdruck", sagte der CDU-Politiker der Onlineausgabe der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

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Bosbach sieht Politik bei Wahlrechtsreform deutlich unter Druck

Halle (dapd). Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, warnt davor, dass das Bundesverfassungsgericht eine Wahlrechtsreform vorschreiben könnte, wenn der Bundestag sich selbst nicht auf eine Reform einigt. "Wir stehen unter Erfolgsdruck, wir stehen aber auch unter Zeitdruck", sagte der CDU-Politiker der Onlineausgabe der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". Sollte das Bundesverfassungsgericht die Sache bei einer Nichteinigung selbst in die Hand nehmen, wäre das eine Blamage für den Bundestag und auch für die parlamentarische Mehrheit. Er glaube nicht, "dass es uns praktisch möglich sein wird, den gerichtlich gesetzten Termin einzuhalten".

Zur Kritik von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU), der es "ärgerlich" und "peinlich" genannt hatte, dass der Bundestag nicht innerhalb der gesetzten Frist von zwei Jahren zu einer Reform kommt, sagte Bosbach: "Der Bundestagspräsident hat Recht. Das Bundesverfassungsgericht hat uns eine großzügige Frist gewährt. Wir standen ja kurz vor einer Einigung, bis die FDP beim zweiten Hinsehen gemerkt hat, dass die Lösung für sie Nachteile hätte. Deshalb fangen wir jetzt wieder von vorne an."

Das Wahlrecht muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bis zum 30. Juni reformiert werden. Das Gericht hatte 2008 die Regelung zum negativen Stimmgewicht für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht hat die Möglichkeit, per Anordnung ein neues Wahlrecht in Kraft zu setzen, bis der Bundestag ein Wahlrecht beschließt. Allerdings müsste eine solche Anordnung vorher, etwa von einer Oppositionsfraktion, beantragt werden.

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