Der frühere brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) hätte offenbar wegen seiner Stasi-Kontakte in der DDR sein Landtagsmandat niederlegen müssen. Das gehe aus einem Gutachten hervor, das Experten für die Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Nachwendezeit in Brandenburg erstellt hätten, berichtet die "Märkische Oderzeitung" (Samstagausgabe).
Stolpe hätte laut Gutachten wegen Stasi-Kontakten Mandat verloren
Potsdam (dapd). Der frühere brandenburgische Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) hätte offenbar wegen seiner Stasi-Kontakte in der DDR sein Landtagsmandat niederlegen müssen. Das gehe aus einem Gutachten hervor, das Experten für die Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Nachwendezeit in Brandenburg erstellt hätten, berichtet die "Märkische Oderzeitung" (Samstagausgabe). Neben Stolpe hätte auch ein knappes Dutzend weiterer Abgeordneter der ersten Legislaturperiode von 1990 und 1994 ihr Mandat zurückgeben müssen.
Die Landtagsabgeordneten wurden damals unter anderem von einer Kommission aus zwei Kirchenvertretern auf mögliche Tätigkeiten für die DDR-Staatssicherheit überprüft. Im Ergebnis der Prüfungen empfahl die Kommission nur zwei Abgeordneten eine Mandatsniederlegung. Zwölf weitere Abgeordnete wurden als Grenzfälle eingestuft - sie konnten ihr Mandat behalten.
Die damalige Prüfpraxis wurde nun der Zeitung zufolge für die Enquete-Kommission neu bewertet. Die Gutachter Gisela Rüdiger - sie ist die ehemalige Leiterin der Potsdamer Außenstelle der Stasi-Unterlagenbehörde - und Hanns-Christian Catenhusen kommen der Zeitung zufolge zu dem Schluss, dass die Einordnung als Grenzfälle nicht den Vorgaben entsprach, die der Landtag für die Stasi-Überprüfung beschlossen hatte.
Im Fall von Stolpe teilen die Gutachter den Angaben zufolge die Einschätzung der Stasi-Unterlagenbehörde, dass der ehemalige Konsistorialpräsident der evangelischen Kirche ein wichtiger Informeller Mitarbeiter der Stasi gewesen sei. "Der innere Vorbehalt Dr. Stolpes, eigentlich im Dienste der Kirche gearbeitet zu haben, ist nach dem Landtagsüberprüfungsbeschluss und auch nach den Kriterien des Überprüfungsverfahrens unbeachtlich", heiße es in dem Gutachten.
dapd
